Was Erben und Erbengemeinschaften zu einer Immobilienerbschaft wissen müssen?

Was Erben und Erbengemeinschaften zu einer Immobilienerbschaft wissen müssen?

Sie erben ein Grundstück und fragen sich, welche Punkte dabei zu beachten sind? Lesen Sie hier, worauf es als Erbe oder Erbengemeinschaft ankommt.

Ein Grundstück erben – Glücksfall oder nicht?

Was im ersten Moment als Gunst des Himmels erscheint, kann in weiter Folge doch einige Fragen und Ungereimtheiten hervorrufen. Viele Erben sind sich oft nicht im Klaren, wie sie mit dem Grundstück umgehen sollen bzw. welche Maßnahmen einzuleiten sind. Um Ihren Erben diese Last von den Schultern zu nehmen bzw. sie nicht zu überraschen, sollten Sie sich rechtzeitig überlegen, wem Sie die Immobilie vererben und wie sich der Ablauf der Erbschaft gestalten soll. Schließlich haben Ihre Nachkommen das Recht, das Erbe abzulehnen. Einfach ist es auch dann nicht, wenn mehrere Erben vorhanden sind. In diesem Fall entscheidet die sogenannte Erbgemeinschaft darüber, wie mit dem Grundstück zu verfahren ist.

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Grundstück erben – ausschlagen oder annehmen?

Sollten Sie ein Grundstück erben, dann sollten Sie sich umgehend mit den Vermögensverhältnissen des Verstorbenen vertraut machen. In vielen Fällen sind Grundstücke nämlich mit Hypotheken belastet, die natürlich auf Sie als Erbe zurückfallen. Es kann auch sein, dass der Verstorbene als Bürge für jemanden eingetreten ist oder Steuerschulden vorhanden sind. Leider haften Sie für solche Verpflichtungen auch mit Ihrem eigenen Privatvermögen. Prüfen Sie daher nach Möglichkeit Konten, erkundigen Sie sich bei Ämtern und durchforsten Sie verfügbare Papiere und Dokumente.

Empfehlung:

Als Erbe steht Ihnen das Recht zu, eine Nachlassverwaltung zu beantragen. Eine Nachlassverwaltung hat die Aufgabe, die Befriedigung von Gläubigern sicherzustellen. Gleichzeit wird damit auch Ihre Haftung gegenüber dem Nachlass eingeschränkt.

Sollten Sie Ihr Erbe nicht antreten, können Sie dieses innerhalb einer Frist von sechs Wochen bei Gericht ausschlagen. Dazu müssen Sie dem zuständigen Nachlassgericht entsprechende Erklärungen vorlegen. Ist die Sechswochenfrist verstrichen, haben Sie das Erbe offiziell angenommen.

Wenn Sie das Erbe über ein Grundstück ohne ein finanzielles Risiko übernommen haben, dann sollten Sie sich umgehend mit dem Finanzamt in Verbindung setzen. Wie jede andere Erbschaft, unterliegt auch ein Grundstück der Steuerpflicht. Nachdem Sie von Ihrem Erbe in Kenntnis gesetzt wurden, müssen Sie das Finanzamt innerhalb von drei Monaten darüber informieren.

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Alleinerbe oder Miterbe?

Wenn Sie das Grundstück alleine erben, gelten Sie mit allen Rechten und Pflichten als alleiniger Rechtsnachfolger des Verstorbenen. Sind mehrere Erben vorhanden, entsteht eine Erbgemeinschaft. Miterben ist es nicht möglich, als Ganzes über das Grundstück zu verfügen. Hier ist einzig und allein der jeweilige Erbanteil maßgebend. Damit die Nachlassverwaltung gemeinschaftlich erfolgen kann, ist unter der Erbgemeinschaft eine Einigkeit unabdingbar.

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Welche Kosten sind mit einer Grundstückserbschaft verbunden?

Die gute Nachricht zuerst. Wenn Sie ein Grundstück erben, fallen für Sie im Vergleich mit geerbten Häusern oder Wohnungen geringere Kosten an. Denn Betriebskosten (Strom, Wasser, Heizung etc.) fallen bei einem Grundstück nicht an. Allerdings müssen Sie als Erbe für die Grundsteuer aufkommen. Zusätzlich können weitere Kosten auf Sie zukommen, wie beispielsweise Kosten für

Tipp:

Im Rahmen der Erbschaftssteuer können Sie je nach dem Grad der Verwandtschaft gewisse Freibeträge geltend machen.

  • 500.000 Euro Freibetrag für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
  • 400.000 Euro Freibetrag für Kinder und Stiefkinder
  • 200.000 Euro Freibetrag für Enkelkinder
  • 100.000 Euro Freibetrag für Eltern und Großeltern
  • 20.000 Euro Freibetrag für sämtliche andere Erben

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