Vorvertrag beim Hausverkauf – was ist zu beachten?

Vorvertrag beim Hausverkauf – was ist zu beachten?

Sie möchten Ihr Haus verkaufen und einen Vorvertrag als Sicherheit verwenden? Lesen Sie hier alles über die rechtlichen Aspekte eines Vorvertrages beim Hausverkauf in nur wenigen Minuten.

Wann ist ein Vorvertrag rechtsverbindlich?

Bei einem Immobiliengeschäft soll ein Vorvertrag sowohl dem potenziellen Käufer als auch dem Verkäufer die Sicherheit geben, dass das Geschäft zwischen den beiden Parteien auch zustande kommt. Der Käufer unterschreibt den Vorvertrag, um sich das Objekt zu sichern, während der Verkäufer aufgrund der Absichtserklärung des Interessenten keine weiteren Käufer für sein Haus sucht. Beide Parteien wähnen sich also in Sicherheit bezüglich des Abschlusses des Geschäfts. Allerdings gilt es einiges zu beachten, damit der Vorvertrag auch wirklich rechtsverbindlich ist.

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Vorvertrag mit notarieller Beurkundung

Grundsätzlich muss ein Vorvertrag beim Immobilienkauf immer notariell beurkundet sein. Diese Art von Vertrag beinhaltet bereits viele Punkte des Hauptvertrages, der später ausgearbeitet wird und zu dessen Abschluss beide Vertragsparteien nun verpflichtet sind. In diesem Fall spricht man von einem Kontrahierungszwang. Der Vertrag muss somit abgeschlossen werden. Nur wenn eine der Vertragsparteien die festgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann vom Kauf oder Verkauf zurückgetreten werden. Es ist außerdem möglich, eine Schadensersatzformel in den Vertrag aufzunehmen. Diese tritt in Kraft, wenn eine der beiden Vertragsparteien von dem Geschäft zurücktritt, obwohl sich die Grundlage hierfür nicht geändert hat.

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Vorvertrag ohne notarielle Beurkundung

Wenn der potenzielle Käufer und der Verkäufer der Immobilie einen Vorvertrag abschließen, diesen aber nicht durch einen Notar beurkunden lassen, ist der Vertrag nicht rechtsverbindlich und verpflichtet somit weder zum Kauf noch zum Verkauf des Hauses. Dies gilt auch für spätere Hauptverträge.

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Reservierungsvereinbarung durch einen Immobilienmakler

Für den Kaufinteressenten ist es wichtig zu wissen, dass eine sogenannte Reservierungsvereinbarung ebenso wenig rechtsverbindlich ist wie ein Vertrag ohne notarielle Beurkundung. Allerdings bietet eine Reservierungsvereinbarung auch Vorteile für den potenziellen Käufer. Wenn Sie mit einem Immobilienmakler eine Reservierungsvereinbarung treffen, vermerkt dieser das zu verkaufende Objekt als reserviert. Dies gibt Ihnen Zeit, die Finanzierungsfrage zu klären, ohne dass Sie sich Sorgen wegen weiterer Interessenten machen müssten. Allerdings sollten Sie bedenken, dass die meisten Immobilienmakler für eine solche Reservierungsvereinbarung Ihnen circa zehn Prozent Maklerprovision als Anzahlung auf das zu tätigende Geschäft in Rechnung stellen.

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