10 Jahresfrist- Spekulationssteuer

10 Jahresfrist- Spekulationssteuer

Möchten auch Sie mehr über die Spekulationssteuer wissen? Lesen Sie weiter, es dauert nur wenige Minuten und Sie kennen sich bei dieser Steuer aus.

Allgemeines zur Spekulationssteuer

Unter Spekulationssteuer versteht man die Besteuerung von Erlösen, die bei privaten Veräußerungsgeschäften erzielt werden. Eine Besteuerung in dieser Form ist nur möglich, wenn Sie ein Wirtschaftsgut verkaufen. Dazu zählen unter anderem vermietete Immobilien oder Grundstücke, die von Ihnen nicht genutzt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Wert des Wirtschaftsgutes innerhalb der Spekulations- bzw. Veräußerungsfrist gestiegen ist.

Beispiel: Sie verkaufen ein von Ihnen erworbenes Mietobjekt innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf und erzielen dabei durch die Wertsteigerung einen Gewinn.

Wenn Sie mehr als zehn Jahre im Besitz der Immobilie waren und diese verkaufen, dann sind Sie von der Spekulationssteuer befreit. Das gilt auch für Immobilien, die Sie zwischen dem Kauf und Verkauf ausschließlich für Ihre eigenen Zwecke genutzt haben.

 

Immobilienverkauf – wie erfolgt die Berechnung der Spekulationssteuer?

Im Rahmen der Berechnung werden zuerst die Anschaffungskosten dem aktuellen Preis der Immobilie gegenübergestellt. Dabei sind im Kaufpreis auch alle Kaufnebenkosten enthalten. Als Gewinn dürfen Sie aber nicht den Saldo zwischen Anschaffungskosten und Verkaufspreis ansehen. Das trifft vor allem auf vermietete Immobilien zu. Sollten Sie nämlich Abschreibungen geltend gemacht haben, dann werden diese bei der Wertermittlung hinzugerechnet. Damit erhöht sich natürlich auch der von Ihnen zu versteuernde Gewinn.

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Wie hoch ist die Spekulationssteuer?

Grundsätzlich hängt die Höhe der Spekulationssteuer von Ihrem persönlichen Steuersatz und dem erzielten Verkaufsgewinn ab. Ihr persönlicher Steuersatz wird von Ihrem jährlichen Gesamteinkommen berechnet. Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung erhöht ein Verkaufsgewinn Ihr zu versteuerndes Einkommen.

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Wie Sie Ihren Spekulationsgewinn reduzieren können

Um die Höhe der Spekulationssteuer senken zu können, müssen Sie Ihren Gewinn reduzieren. Dazu können Sie in Ihrer Steuererklärung bestimmte Kosten angeben, wie zum Beispiel:

Verluste bei Veräußerungen

Wenn Sie im selben Abrechnungszeitraum zusätzliche private Verkaufsgeschäfte mit Verlusten vorgenommen haben, dann können Sie diese bei der Gewinnbesteuerung geltend machen.

Kosten für Modernisierung

Darunter fallen sämtliche finanzielle Aufwendungen, die Sie innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb für Reparaturen und Modernisierungsmaßnahmen angefallen sind. Diese Regelung gilt aber nicht, wenn Sie diese Arbeiten in Eigenregie durchgeführt haben. Daher sollten Sie die Kosten mit entsprechenden Rechnungen belegen können.

Verkaufskosten

Zu den Verkaufskosten zählen unter anderem Werbungskosten, wie z. B. Inserate in Zeitungen, Kopien von Bauplänen oder Reisespesen zu Besichtigungsterminen.

Kaufnebenkosten

Kaufnebenkosten stellen bei der Verminderung des Verkaufsgewinnes einen wesentlichen Posten dar. Dazu zählen Notarkosten, Grunderwerbssteuer, Grundbucheintrag, Maklerprovisionen, Darlehenskosten und finanzielle Aufwendung für diverse Gutachten.

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