Mit einer Immobilienbewertung zum richtigen Verkaufspreis, schnell Online

Mit einer Immobilienbewertung zum richtigen Verkaufspreis, schnell Online

Kennen Sie sich aus, wie eine Immobilienbewertung online oder bei einem Experten abläuft? Informieren Sie sich hier, in wenigen Minuten sind Sie auf dem neuesten Stand.

Allgemeines zur Immobilienbewertung

Wenn Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkaufen möchten, dann ist der erste Schritt eine seriöse Immobilienbewertung. Unter einer Immobilienbewertung ist ein Verfahren zu verstehen, mit dem der zu einem Bewertungsstichtag aktuelle Zeit‑, Markt- oder Verkehrswert einer Immobilie geschätzt wird. Diese Schätzung kann durch einen Sachverständigen oder online durchgeführt werden. Vertrauen Sie dabei immer auf die Dienste eines vom Gericht zertifizierten und zugelassenen Sachverständigen. Günstiger sind frei arbeitende Sachverständige, allerdings werden deren Gutachten vor Gericht nicht anerkannt. Zudem können Sie über eine online Bewertung schnell zu einem guten Richtwert gelangen. Eine online Bewertung ist für Sie zwar kostenlos, bringt aber einen wesentlichen Nachteil in sich. Um zu einem eindeutigen Ergebnis zu gelangen, muss trotzdem ein Fachmann hinzugezogen werden. Denn nur dieser ist in der Lage, auch nicht augenscheinliche Schäden zu erkennen. Für eine online Immobilienbewertung steht Ihnen im Internet eine große Anzahl an online Rechnern zur Verfügung. Zudem werden Immobilienbewertung auch von den meisten Maklern angeboten.

Lesetipp: Das Dienstleistungsspektrum eines Immobilienmaklers

Wann ist eine Immobilienbewertung notwendig?

Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten. Für die Ermittlung des aktuellen Preises ist eine korrekte Wertermittlung Voraussetzung. Den Verkehrswert einer Immobilie benötigen Sie für unterschiedliche Zwecke. Beispielsweise gilt der Immobilienwert als Basis für ein Hypothekardarlehen. Ein Sachverständiger zur Wertermittlung wird in der Praxis meistens durch die jeweilige Bank gestellt. Um Steuerlasten korrekt berechnen zu können, wird der Verkehrswert in bestimmten Anlässen auch aus steuerlichen Gründen benötigt. Beispiele dafür sind Schenkungen, Scheidungen sowie normal ablaufende bzw. strittige Erbschaftsangelegenheiten.

Kriterien für eine Immobilienbewertung

Ob durch einen Experter oder online, eine Immobilienbewertung wir von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Der wichtigste Aspekt ist dabei die Lage der Immobilie. Eines ist aber sicher, denn je attraktiver der Standort, desto höher sind der Wert und Verkaufspreis bzw. Mieten. Weitere Kriterien sind die Energieeffizienz, Ausstattung und Größe, ein etwaiger Modernisierungs- oder Renovierungsbedarf, diverse Möglichkeiten der weiteren Nutzung, das Alter und bei Grundstücken, die Frage der Bebaubarkeit.

Wie der Verkehrswert ermittelt wird

Für die Wertermittlung einer Immobilie stehen mit dem Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und dem Vergleichswertverfahren drei Methoden zur Verfügung.

Im Sachwertverfahren wird der Immobilienwert dadurch ermittelt, in dem man den Bauwert, Bodenwert und sonstige vorhandene Sachwerte (z. B. Einrichtung, Nebengebäude etc.) zusammenzählt. Dieses Verfahren kommt in der Praxis bei jenen Immobilien zur Anwendung, bei denen ein möglicher Ertrag nicht im Vordergrund steht. Beispiele dafür sind Ein- oder Zweifamilienhäuser. Beeinflusst wird die Bewertung durch die altersbedingte Abnutzung, Baukosten und Lage.

Das Ertragswertverfahren kommt meistens bei gewerblichen Liegenschaften und Rendite-Häusern zum Tragen. Im Mittelpunkt der Bewertung steht dabei der Ertrag, der von der Immobilie voraussichtlich zu erzielend ist. Wenn Sie eine Immobilie als Kapitalanlage betrachten, vermieten oder gewerblich nutzen möchten, dann sind Sie mit dem Ertragswertverfahren bestens beraten.

Das Vergleichswertverfahren kommt bei beispielsweise bei Reihenhäusern, Eigentumswohnungen, Doppelhaushälften, Baugrundstücke oder Ein- und Mehrfamilienhäusern zur Anwendung. Dabei wird der Immobilienwert durch einen Vergleich mit dem Preis von ähnlichen und bereits verkauften Immobilien erhoben. Dieses Verfahren ist eine generelle Wertermittlung und wird als Momentaufnahme bei Immobilienkäufen und ‑verkäufen, Erbschaften, Schenkungen und Scheidungen angewandt.

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