Kaufvertrag bei Hausverkauf: Was Sie dringend beachten sollten

Kaufvertrag bei Hausverkauf: Was Sie dringend beachten sollten

Berücksichtigen Sie diese vier Punkte, um Fehler beim Hausverkauf zu vermeiden!

Worauf Sie beim Kaufvertrag achten sollten

Die Verkaufsverhandlungen waren erfolgreich und einem Kaufvertrag steht nichts mehr im Weg? Bedenken Sie, dass der Kaufvertrag die Grundlage für die Abwicklung des Verkaufs Ihrer Immobilie darstellt. Darin sollte also alles stehen, was Käufer und Verkäufer ausgemacht haben. Vereinbarungen die mündlich getroffen wurden, haben keinen juristischen Bestand, wenn sie nicht im Kaufvertrag aufgeführt sind. Auch die im Kaufvertrag stehenden Vereinbarungen sind erst nach seiner Unterzeichnung rechtlich bindend. Da bei der Erstellung eines Kaufvertrages schnell eine zweistellige Seitenzahl erreicht werden kann, sollte dieser von einem Immobilienmakler erstellt und durch einen erfahrenen Notar beurkundet werden. Kaufverträge wirken oft komplex und umfangreich. Ein Umstand der Käufern nicht selten sorgen bereitet. In Wirklichkeit handelt es sich aber meist nur um Standardverträge, bei denen nur etwaige Besonderheiten ergänzt werden. Die meisten Sorgen sind also unbegründet.

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Welche Aufgaben übernimmt der Notar?

Der Notar agiert als neutraler Vermittler, indem er den Eigentumsübergang nach den Vorstellungen von Käufer und Verkäufer organisiert und rechtlich absichert. Besonders wichtig dabei ist, dass erst durch die Unterzeichnung eines notariellen Kaufvertrages ein rechtlich verbindlicher Immobilienverkauf zustande kommen kann. Zunächst erstellt der Notar einen Vertragsentwurf, den beide Parteien vor der Beurkundung prüfen können. Auch während der notariellen Beurkundung ist es üblicherweise noch möglich kleinere Änderungen vorzunehmen. Achten Sie besonders darauf, dass alle Einzelheiten des Eigentumsübergangs möglichst klar festgelegt werden, um etwaige Unklarheiten oder rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. In manchen Fällen ist auch ein Hausverkauf mit Vorvertrag ratsam. Dieser kann verhindern, dass der Käufer im letzten Moment vom Kauf der Immobilie zurücktritt, da er sonst mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Beim Vereinbaren des Notartermins sollten Sie dringend beachten, dass auch bei einer Absage des Termins Ihrerseits, Kosten anfallen werden.

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Welche Vertragsinhalte gehören in einen Kaufvertrag?

Zu den Hauptinhalten eines Kaufvertrages für eine Immobilie gehören zunächst die genauen Angaben des betreffenden Kaufgegenstandes. Gemeint sind damit die Lage der Immobilie, sowie die genaue Anschrift, der Grundbuchbezirk, die Grundbuchblatt-Nummer bzw. die Wohnungs-Nummer. Zudem sollten Angaben zum Grundbesitzer gemacht werden. Dazu gehören Nebengelasse oder auch Möbel, die mitverkauft werden. Im Grundbuch vermerkte Grundschulden oder etwaige Pfandrechte werden ebenfalls im Kaufvertrag aufgeführt. Für diese Informationen ist es besonders wichtig den Grundbuchauszug anzufordern. Natürlich darf auch die genaue Höhe des Kaufpreises, die Zahlungsmethode und eventuelle Verzugszinsenregelungen im Kaufvertrag nicht fehlen. Auch das Datum des wirtschaftlichen Übergangs und der Übergabe der Immobilie gehört in den Vertrag. Zudem sollte es einen Abschnitt zu Gewährleistungsregelungen geben. Dieser beinhaltet Themen wie das Rücktrittrecht bei versteckten Mängeln. Häufig spielen auch besondere Vereinbarungen eine Rolle, welche bestimmte Gegenstände im Haus oder potenzielle Renovierungen betreffen.

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Welche Vertragsinhalte gehören in einen Wohnungskaufvertrag?

Speziell nach dem Wohnungskauf gilt es zu beachten, dass man nun nicht nur über sein Eigentum verfügt, sondern auch automatisch Teil einer Eigentümergemeinschaft wird. Dies geht mit dem Erhalt eines Miteigentumsanteils am Gemeinschaftseigentum einher. Diese Aspekte sollten in einem Wohnungskaufvertrag konkret beschrieben werden. Dazu gehören Nutzungsrechte für Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrechte, wie privilegierte Nutzungsrechte an Rasenflächen, Parkplätzen oder Abstellplätzen, sowie Angaben zur Gemeinschaftsordnung. Die Gemeinschaftsordnung umfasst u. a. Kostenregelungen für Instandhaltungen von Gemeinschaftseigentum, aber auch allgemeine Rechte und Pflichten, sowie Gebühren für Wasser und Strom. Angaben zum Miteigentumsanteil für Instandhaltungsrücklagen oder Renovierungen sollten auch im Vertrag aufgeführt sein.

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