Instandhaltungsrücklagen bei einem Immobilienverkauf

Instandhaltungsrücklagen bei einem Immobilienverkauf

Sie überlegen sich, wie hoch Ihr Notgroschen für Instandhaltungsrücklagen sein soll? Lesen Sie weiter und finden Sie zu diesem Thema viele nützliche Tipps.

Allgemeines zu Instandhaltungsrücklagen

Instandhaltungsrücklagen sind für Besitzer von Häusern und Eigentumswohnungen von Bedeutung und ein wesentlicher Bestandteil der Werterhaltung. Bezeichnet werden solche auch als Reparaturfonds, Instandhaltungsrückstellungen oder Erneuerungsfonds. Gemeint ist damit das Ansparen von Geld, um zukünftige Sanierungen, Modernisierungen oder unvorhersehbare Reparaturen finanziell abdecken zu können. In Deutschland sind bei Wohneigentümerschaften Instandhaltungsrücklagen (§ 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG) gesetzlich vorgeschrieben. Falls Ihre Eigentümerschaft auf die Bildung von Rücklagen verzichten wollen, können Sie als Besitzer einer Eigentumswohnung auf eine Instandhaltungsrücklage bestehen. Als Hausbesitzer steht es Ihnen frei, ob Sie Rücklagen bilden oder nicht. Instandhaltungsrücklagen werden auf einem eigenen Konto verwaltet. Entnahmen sind nur für Maßnahmen der Instandhaltung bzw. Instandsetzung am gemeinschaftlichen Eigentum zulässig.

Berechnung der Instandhaltungsrücklage

In Deutschland gibt es bezüglich der Höhe vom Gesetzgeber keine Vorgaben. Das WEG spricht dabei lediglich von einem “angemessenen” Betrag. Für eine Immobilie einen pauschalen Betrag festzulegen ist also nicht möglich, denn für ein denkmalgeschütztes Objekt wären im Vergleich mit einem Neubau höhere Rücklagesummen notwendig. Für eine seriöse Berechnung können Sie beispielsweise die Peterssche-Formel verwenden. Festgeschrieben ist Höhe der Rücklage im jährlich von der Eigentümerschaft abgesegneten Wirtschaftsplan. Gibt es keinen anderen Beschluss, wird die Rücklagensumme anteilig durch die Eigentümer aufgebracht. Als Schlüssel gelten in der Regel die Anzahl der Quadratmeter je Wohneinheit. Wie Sie wissen, brauchen Sie als Hausbesitzer für keine Rücklagen Sorge tragen. Experten Raten aber vorsichtshalber mit einer Rücklage von bis zu 5.000 Euro pro Jahr. Falls Sie Ihr Haus verkaufen, gehört die angesparte Summe Ihnen. Bei einem Verkauf ist es aber sinnvoll, das zurückgelegte Geld in Modernisierungen und Reparaturen zu investieren, wie z. B. in Form einer energetischen Sanierung. Dadurch lässt sich Ihr Haus nicht nur besser verkaufen, sondern erzielt auch einen höheren Preis.

Instandhaltungsrücklage und Eigentümerwechsel

Dass Sie bei einem Verkauf Ihrer Eigentumswohnung die von Ihnen eingezahlten Beträge zurückbekommen, ist leider ein Trugschluss. Die von Ihnen geleistete Summe fällt zur Gänze der Eigentümerschaft zu. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihren Instandhaltungsbeitrag dem Kaufpreis hinzurechnen. Eine detaillierte Aufstellung Ihrer Einzahlungen erhalten Sie vom Verwalter Ihrer Eigentümerschaft. Nach der Schlüsselübergabe ist der neue Eigentümer für die anteilsmäßige Instandhaltungsrücklage verantwortlich.

Steuerliche Aspekte einer Instandhaltungsrücklage

Als Käufer einer Eigentumswohnung sollten Sie darauf bestehen, dass die von Ihnen übernommene Instandhaltungsrücklage im Kaufvertrag separat angeführt ist. Dadurch brauchen Sie nur für den Kaufpreis die Grunderwerbssteuer entrichten.

Lesetipp: Renovierung vor dem Immobilienverkauf

 

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