Wirtschaftsplan für eine WEG-Gemeinschaft

Wirtschaftsplan für eine WEG-Gemeinschaft

Stellen Sie sich als Mitglied einer WEG-Gemeinschaft auch die Frage, warum ein Wirtschaftsplan wichtig ist? Lesen Sie weiter und erfahren Sie zum Thema viele interessante Details.

Allgemeines zum Wirtschaftsplan

Die Basis für einen Wirtschaftsplan ist das deutsche Wohnungseigentumsgesetzt nach §28. Ein Wirtschaftsplan setzt sich aus drei Punkten zusammen. An erster Stelle steht eine Aufstellung, in der die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Kalenderjahres aufgelistet sind. Zusätzlich sind die Anteile der einzelnen Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft und die Beiträge für eine Instandhaltungsrücklage Bestandteile eines Wirtschaftsplanes. Es handelt sich somit um eine Art Haushaltsplan. Im Rahmen der Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum gehört die Erstellung eines solchen Plans zu den wichtigsten Aufgaben Ihrer Hausverwaltung und muss zu Beginn des Wirtschaftsjahres präsentiert werden. Wenn alle Eigentümer zustimmen, kann der Wirtschaftsplan gemäß § 28 Abs. 1 WEG auch vom Verwaltungsbeirat erstellt werden. Für die Genehmigung des Planes genügt eine einfache Mehrheit der Eigentümer. Jede im Wirtschaftsplan angeführte Position ist mit einem Verteilungsschlüssel versehen. Sollten die Eigentümer nichts anderes bestimmt haben, gilt grundsätzlich der Miteigentumsanteil als Verteilungsschlüssel.

Lesetipp: Bewirtschaftungskosten – Was ist das?

Was bedeutet ein Beschluss für Sie als Eigentümer?

Der Wirtschaftsplan muss auf der Mitgliederversammlung von den Wohnungseigentümern abgesegnet werden. In Bezug auf die Formulierung ist es wichtig, dass gewissen rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Zwingende Bestandteile eines Beschlusses sind die Jahresangabe, für die der Plan gilt, die in Euro ausgewiesene Plansumme und der Hinweis, dass der Beschluss auf einzelnen Wirtschaftsplänen basiert.

Sollten Sie mit dem Beschluss nicht einverstanden sein, besteht für Sie die Möglichkeit, diesen vor Gericht anzufechten. Ist das der Fall, sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt mit entsprechenden Fachkenntnissen im WEG-Recht hinzuziehen.

Nach einer gültigen Beschlussfassung entstehen für Sie Zahlungsverpflichtungen. Dazu gehören das Hausgeld und andere genau definierte Kosten. Es ist notwendig, dass Ihr Verwalter einen Kostenvorschuss beantragt. Unter Hausgeld ist ein Vorschuss zu verstehen, den Sie monatlich an Ihre Wohnungseigentumsverwaltung zahlen müssen. Mit dem Hausgeld werden die im Innen- bzw. Außenverhältnis der Wohnungseigentümerschaft entstehenden finanziellen Aufwendungen beglichen. Sollte ein Wohnungseigentümer dieser Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, kann der Verwaltung diese auch gerichtlich einfordern. Sobald ein Wirtschaftsjahr abgelaufen ist, erstellt Ihr Verwalter die Hausgeldabrechnung. Daraus kann für Sie eine Nach- oder Rückzahlung resultieren.

Die Kostenplanung der Wohnungseigentümerschaft im Detail

In einem Wirtschaftsplan sind unter anderem folgende Positionen angeführt:

  • Betriebskosten für Hausstrom, Wasser, Müllentsorgung, Versicherungen sowie Hausmeistertätigkeiten
  • Kosten für Heizaufwand und Warmwasseraufbereitung
  • sämtliche Kosten der Verwaltung (z. B. Kontoführungsgebühren, Honorare etc.)
  • Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten

Bei den Betriebskosten gilt der Grundsatz, dass je moderner die Wohnanlage, desto höher sind auch Ihre Hausgeldbeiträge.

Auf den Einnahmenseite stellen die Hausgeldvorschüsse die größten Posten dar. Eine Eigentümerschaft kann aber auch sonstige Einnahmen erzielen. Beispielsweise dann, wenn gemeinschaftliches Eigentum vermietet oder zum Gebrauch von Dritten überlassen wird. Zudem zählen Zinserträge aus der Instandhaltungsrücklage zu den zusätzlichen Einnahmen.

Nach welchen Regeln wird ein Wirtschaftsplan erstellt?

Ausgangsbasis für den aktuellen Wirtschaftsplan ist die Jahresabrechnung aus dem vorangegangenen Jahr inklusiv der Ausgabenprognosen des kommenden Jahres. Um einen soliden Wirtschaftsplan erstellen zu können, sind von Ihrem Hausverwalter einige wichtige Punkte zu beachten. Neben den Zahlen aus der aktuellen Jahresabrechnung muss er die Rücklagen für Instandhaltungen und die dafür beschlossenen Maßnahmen berücksichtigen. Wichtige Eckpunkte sind zudem voraussichtliche Änderungen bei Verträgen mit Dienstleistern, mögliche Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren, tatsächlich vorhandene Schulden der Wohnungseigentümerschaft, angekündigte Preissteigerung bei den Betriebskosten und aus dem allgemeinen Zustand der Immobilie resultierende und dringende Reparaturmaßnahmen. Trotz dieser detaillierten Planung sollten Sie sich klar sein, dass ein Wirtschaftsplan immer eine Schätzung darstellt.

Lesetipp: Aufgaben einer Mietverwaltung

Immobilien Blog
Kostenlose Immobilienbewertung