Eigentumswohnung – Ziel vieler Menschen

Eigentumswohnung – Ziel vieler Menschen

Kennen Sie sich bei Eigentumswohnungen (ETW) so richtig aus? Lesen Sie hier viel Interessantes über solche Immobilien, Sie brauchen nur fünf Minuten.

Was ist eine Eigentumswohnung?

Wenn auch Sie sich den Traum von einer Eigentumswohnung erfüllen möchten, dann kann ein umfangreiches Wissen darüber für Sie nur von Vorteil sein. Gemäß der deutschen Rechtsprechung ist eine Eigentumswohnung eine Eigentumsform an einer Wohneinheit. Bestätigt wird dieses Eigentum durch den Eintrag im Grundbuch. Dafür bekommen Sie für Ihre ETW ein separates Grundbuchblatt. Dadurch kann die Wohnung jederzeit verkauft, vererbt oder mit Grundpfandrechten belastet werden. In allen juristischen Angelegenheiten kommt bei einer Eigentumswohnung das Eigentumsrecht zur Anwendung.

Der Weg zur Eigentumswohnung

Anstatt ein Leben lang Miete zu zahlen, wählen viele Menschen die Option einer Eigentumswohnung. Man zahlt also lieber die monatlichen Kreditraten und ist sein eigener Herr im Haus. Ganz abgesehen davon, dass eine ETW eine sehr gute Wertanlage darstellt. Bei einem Wohnungskauf müssen Sie aber viele finanzielle und organisatorische Aufgaben bewältigen. Vor allem zum Schutz des Käufers gibt es in Deutschland äußerst strenge Bestimmungen, in denen auch Ihre Pflichten und Rechte definiert werden. Stellen Sie sich auch die Frage, ob Sie selbst in der ETW wohnen werden oder diese vermieten und als Kapitalanlage sehen.

Welche Erwerbsart ist für Sie passend?

Für den Kauf einer Eigentumswohnung stehen Ihnen mit dem Standardkauf, Kauf auf Leibrente und mit dem Immobilienkauf im Erbbaurecht drei Möglichkeiten zur Wahl.

Bei einem Standardkauf kaufen Sie Ihre ETW zu einem fixen Preis, den Sie unmittelbar als Gesamtsumme überweisen oder in Form von Raten tilgen. Sollte Ihr Eigenkapital nicht ausreichen, bleibt noch der Weg über eine Darlehensfinanzierung. In Deutschland werden vorwiegend Standardkäufe getätigt.

Wenn Sie einen Erwerb über das Erbbaurecht planen, gehört Ihnen die Wohnung nur für eine festgelegte Zeitspanne. In der Praxis ist dabei eine Laufzeit von 66 bzw. 99 Jahren üblich. Für die Wohnung zahlen Sie monatlich einen mit Ihrem Vertragspartner verhandelten Erbbauzins.

Der Erwerb einer ETW auf Leibrente kann sowohl für den Verkäufer als auch den Käufer Vorteile mit sich bringen. Hier können Sie sich mit dem Verkäufer über die Höhe der Leibrente und deren Bezahlung (z. B. monatlich) einigen. Die Leibrente zahlen Sie bis zum Tod des Verkäufers. Somit kann der zu zahlende Gesamtbetrag sehr variabel sein. Die gesetzlichen Erben können auf die Leibrente keinen Anspruch erheben. In den meisten Fällen ist am Anfang eine Einmalzahlung zu zahlen. Unmittelbar nach der Beurkundung des Verkaufsvertrages durch einen Notar gehört die Wohnung Ihnen.

Wohnungskauf und Nebenkosten

Abgesehen vom Kaufpreis fallen für Sie eine Reihe von Nebenkosten an. Auf diese sollten Sie bei der Finanzierungsplanung auf keinen Fall vergessen. Die wichtigsten Nebenkosten sind:

  • Grunderwerbssteuer
  • Grundbucheintrag
  • Notargebühren
  • Kreditgebühren

Kalkulieren Sie zudem die monatlichen Kosten für Wasser, Strom und Wärme.

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