Baulinie und Baugrenze: Das sollten Sie wissen

Baulinie und Baugrenze: Das sollten Sie wissen

Wo darf ich auf meinem Grundstück bauen – und wo nicht? In diesem Text erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Baulinien und Baugrenzen.

Das Wichtigste zu den Begriffen Baulinie und Baugrenze

Als Eigentümer darf man sein Grundstück bebauen, wie man möchte – oder nicht? Die Antwort lautet: „Jein!“. Sie haben als Eigentümer nach Artikel 14 des Grundgesetzes (GG) zwar das Recht, Ihr Grundstück zu bebauen – die sogenannte Baufreiheit. Doch dieses Grundrecht gilt nicht grenzenlos. Es wird insbesondere von Regelungen des öffentlichen Baurechts und des Nachbarrechts eingeschränkt. So legen etwa Bebauungspläne („B‑Pläne“) fest, ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf. Nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) können die überbaubaren Bereiche eines Grundstücks u. a. mit Hilfe von Baulinien und Baugrenzen im Bebauungsplan festgelegt werden. Diese Instrumente werden insbesondere aus städtebaulichen Gründen oder auch zum Nachbarschaftsschutz angewandt.

Welche Bedeutung hat eine Baulinie für Ihr Bauvorhaben?

Eine Baulinie wird im Bebauungsplan als rote Linie dargestellt. Welche Konsequenzen hat es, wenn eine Baulinie festgelegt wurde? In § 23 Absatz 2 BauNVO heißt es dazu: „Ist eine Baulinie festgesetzt, so muss auf dieser Linie gebaut werden. Ein Vor- oder Zurücktreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden. Im Bebauungsplan können weitere nach Art und Umfang bestimmte Ausnahmen vorgesehen werden.“ Das heißt: Gibt es für Ihr Grundstück eine Baulinie, haben Sie bei Ihrem Bauvorhaben grundsätzlich keinen Entscheidungsspielraum. Sie müssen bis an die Baulinie heran bauen und dürfen nicht dahinter zurückbleiben.

Wie wirkt sich eine Baugrenze aus und worin liegt der Unterschied zur Grundstücksgrenze?

Baugrenzen sind im Bebauungsplan als blaue Linie gekennzeichnet. § 23 Absatz 3 BauNVO ordnet an: „Ist eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten. Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden.“ Anders als bei der Baulinie ist es Ihnen bei einer Baugrenze also freigestellt, ob Sie mit Ihrem Bauvorhaben bis an die festgesetzten Grenzen gehen – oder ob Sie dahinter zurückbleiben. Sie haben somit einen Entscheidungsspielraum. Nur überschreiten dürfen Sie die Baugrenze nicht.

Wichtig: Die Begriffe Baugrenze und Grundstücksgrenze meinen nicht dasselbe. Zwar kann eine Baugrenze auf der Grundstücksgrenze liegen. Jedoch bezeichnet der Begriff Grundstücksgrenze schlicht die Stelle, an der Ihr Grund und Boden aufhört und der Ihres Nachbarn anfängt.

Welche Folgen hat die Verletzung einer Baulinie oder Baugrenze?

Erfüllt Ihr Bauvorhaben die Vorgaben des Bebauungsplans nicht, kann dies z. T. gravierende rechtliche Konsequenzen und vor allem hohe Kosten nach sich ziehen, etwa den juristisch erzwungenen Rückbau Ihres Gebäudes. Informieren Sie sich daher im Vorfeld Ihres Bauvorhabens unbedingt umfassend zu den rechtlichen Bedingungen der Bebauung und lassen Sie sich ggf. von einem Rechtsanwalt beraten.

Das ist mein Lesetipp: Bauvoranfrage – Tipps und Tricks

Welche Ordnungen gelten wo?

In jedem Bundesland gibt es unterschiedliche Landesbauverordnungen.

Hier finden Sie den passenden Link zu jedem Bundesland.

Bundesland

Landesbauverordnung

 Baden-Württemberg https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=t%20rue&aiz=true
 Bayern https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO/True
 Brandenburg https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016
 Bremen https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremische-landesbauordnung-vom-4-september-2018–120681?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d
 Hamburg https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005rahmen
 Hessen
 Mecklenburg-Vorpommern https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Aktuelles–Blickpunkte/Landesbauordnung/
 Niedersachsen https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-BauOND2012V0P73a&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0
 Nordrhein-Westfalen https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=74820170630142752068
 Rheinland-Pfalz http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/27ml/page/bsrlpprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-BauORPrahmen&doc.part=X&doc.hl=0
 Saarland https://www.saarland.de/mibs/DE/portale/bauenundwohnen/home/bauaufsicht_technik_node/Verteilerseite_Bauaufsicht_node.html
 Sachsen https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1779-SaechsBO
 Sachsen-Anhalt https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauOST2013V6P60
 Schleswig-Holstein https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/B/bauen/bauordnung.html
 Thüringen https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-BauOTH2014rahmen
Immobilien Blog , ,
Kostenlose Immobilienbewertung