Haben Sie schon mal von dem Energieverbrauchsausweis gehört? Erfahren Sie jetzt mehr!
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Was ist ein „Verbrauchsausweis“ – und was ein „Bedarfsausweis“?
Nach den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein gültiger Energieausweis für Immobilien in den meisten Fällen Pflicht – nicht nur für ein neu gebautes Haus, sondern z. B. auch beim Verkauf eines älteren Objekts. Doch Energieausweis ist nicht gleich Energieausweis. Es wird zwischen zwei möglichen Arten unterschieden: dem Energiebedarfsausweis („Bedarfsausweis“) und dem Energieverbrauchsausweis („Verbrauchsausweis“).
Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf einer Immobilie anhand einer theoretischen Berechnung auf der Grundlage der baulichen und technischen Begebenheiten (z. B. Art der Heizungsanlage, der Fenster-Verglasung und der Dämmung des Hauses) ermittelt.
Der Verbrauchsausweis wiederum bezieht sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch einer Immobilie. Um diesen zu ermitteln, werden z. B. Heizkostenabrechnungen herangezogen.
In welchen Fällen ist ein Verbrauchsausweis zulässig und sinnvoll?
Sie möchten eine Wohnung oder eine ganze Wohnimmobilie vermieten oder verkaufen? Dann sind Sie verpflichtet, einen Energieausweis für das Objekt zu besitzen. Wenn es sich dabei um ein Mehrfamilienhaus mit mehr als vier Wohneinheiten oder ein Wohnhaus handelt, das die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 erfüllt, ist ein Verbrauchsausweis zulässig und auch praktikabel.
Bitte beachten Sie, dass der Energieausweis z. B. in Vermietungs- und Verkaufsannoncen bereits auszugsweise veröffentlicht werden muss. Der vollständige Energieausweis muss der Interessentin oder dem Interessenten in jedem Fall bei der Besichtigung der Immobilie vorgelegt werden.
Welche Informationen sind in einem Verbrauchausweis enthalten?
Ein Verbrauchsausweis enthält u. a. den Wert des Endenergieverbrauchs und den Primärenergieverbrauchs des betreffenden Gebäudes in Kilowattstunden (kWh). Diese Werte werden anhand einer Farbskala verdeutlicht. Weiterhin ist die Verbrauchserfassung für Heizung und Warmwasser aufgeführt. Zur einfacheren Einordnung der Werte des Endenergieverbrauchs sind zusätzlich Vergleichswerte auf dem Energieausweis aufgeführt. Außerdem gibt es Erläuterungen zum Verfahren, wie die Werte ermittelt wurden.
Wie können Sie einen Verbrauchsausweis bekommen und zu welchem Preis?
Energieausweise dürfen nur von solchen Personen ausgestellt werden, die nach § 21 EnEV dazu berechtigt sind, z. B. qualifizierte Architekten, Bauingenieure und Bauphysiker. Hilfreich bei der Suche nach geeigneten Fachleuten ist etwa die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.
Mittlerweile gibt es auch im Internet viele Angebote zur Erstellung von Verbrauchsausweisen. Entscheiden Sie sich für ein solches reines Online-Verfahren, müssen Sie vorab detaillierte Angaben zu Ihrem Energieverbrauch machen. Auf Grundlage dieser Informationen wird dann der Energieausweis für Ihre Immobilie ausgestellt. Die Kosten betragen meist circa 100 Euro – im Einzelfall auch weniger.
Ein Verbrauchsausweis gilt für zehn Jahre. Danach muss ein neuer erstellt werden.