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Allgemeines und Einreichung
Wenn Sie auf Ihrem Grundstück bauen möchten, benötigen Sie dafür natürlich auch eine Baugenehmigung. Damit Sie mit einer Bauplanung und der Erstellung Ihres Bauantrages keine unnötigen Arbeiten tätigen, können Sie vorab mit einer Bauvoranfrage klären, ob Ihr Bauvorhaben genehmigungsfähig ist und mit dem Baurecht übereinstimmt. Im Fachjargon wird dieser Vorgang als kleines Genehmigungsverfahren bezeichnet. Sollte für Ihr Grundstück kein Bebauungsplan vorhanden sein, ist zu Ihrer Absicherung eine Bauvoranfrage im Grunde Pflicht. Sollten Sie ein Grundstück ohne Bebauungsplan verkaufen wolle, kann eine vorherige Bauanfrage durchaus den Preis erhöhen. Eine Voranfrage ist auch dann sinnvoll, wenn Sie ein bestimmtes Grundstück kaufen möchten, denn dann haben Sie eine gute Ausgangsbasis für die Preisverhandlung.
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Wie Sie eine Bauvoranfrage stellen
Ihre Bauvoranfrage bringen Sie bei dem für Sie zuständigen Bauordnungsamt bzw. bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Diese schriftliche Eingabe kann förmlich oder formlos erfolgen. Für einen formlosen Antrag werden von der Behörde in der Regel nur Skizzen vom Bauvorhaben und ein Lageplan benötigt. Sie sollten aber wissen, dass die Antwort der Behörde in diesem Fall nicht rechtsbindend ist. Im Gegensatz zum förmlichen Antrag, der mit einer Bindewirkung verbunden ist. Der Umfang dieser Bindung wird aber von den Behörden in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich interpretiert. Antragsformulare sind direkt bei der Behörde erhältlich bzw. werden von dieser auch online zur Verfügung gestellt.
Die Bestandteile und Kosten einer förmlichen Bauvoranfrage
Bei einer förmlichen Bauvoranfrage müssen Sie eine Reihe von Unterlagen an die Behörde übermitteln. Als Deckblatt nehmen Sie das ausgefüllte Antragsformular. In einer Anlage reihen Sie in einem Katalog alle Fragen, die von der Behörde zu beantworten sind. Legen Sie auch den Liegenschaftsplan des Grundstücks bei. Auf diesem Plan müssen die Gebäudeumrisse maßstabsgetreu eingetragen sein. Zusätzlich legen Sie dem Antrag weitere Zeichnungen für Ihr Bauvorhaben bei, wie eine schematische Darstellung des Gebäudes mit Maßangaben, Ansichten, Schnitte und Grundriss. Verfassen Sie zudem eine formlose Nutzungs- und Baubeschreibung und legen Sie auch ein Foto von dem Grundstück bei. Abschließend benötigen Sie eine Berechnung des Bruttorauminhalts. Die eingereichten Dokumente müssen unterzeichnet werden.
Tipp: Setzen Sie sich mit der Behörde im Voraus in Verbindung und erkundigen sich, welche Nachweise benötigt werden.
Für die Prüfung Ihrer Bauvoranfrage haben Sie an die Behörde eine Gebühr zu entrichten. Die Höhe dieser Gebühr ist abhängig von der Größe Ihres Bauvorhabens und nach dem Umfang der Prüfung. Eine bundesweite Regelung der Kosten für eine Bauvoranfrage ist nicht vorhanden. Im Vergleich zu den Genehmigungsgebühren ist eine Bauvoranfrage aber wesentlich günstiger. Speziell dann, wenn ein Bauantrag abgelehnt wurde, aber bis zum Bescheid zusätzliche Kosten angefallen sind, wie z. B. für die Planung oder die Gebühren für das Genehmigungsverfahren.
Rechtsgrundlagen für eine Bauvoranfrage
Eine Bauvoranfrage stellt eine befristete und verbindliche Feststellung zur Genehmigungsfähigkeit eines bestimmten Bauvorhabens dar. Als Rechtsgrundlagen dienen die in den Bundesländern gültigen Bauordnungen. In der Frage der Rechtsverbindlichkeit, gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Auffassungen. Fakt ist, dass mit einer Bauvoranfrage keine Baugenehmigung verbunden ist. Ein erteilter Bauvorbescheid darf durch die Behörde innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht zurückgezogen werden. Entspricht das beantragte Bauprojekt den in der Bauvoranfrage angeführten Angaben und wenn auch sonst keine Verstöße gegen das Bauordnungsrecht vorliegen, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Bauantrag positiv erledigt wird. Daher dürfen Sie als Bauherr nicht vor dem Erhalt der Baugenehmigung mit Ihrem Projekt beginnen.
Tipp: Formulieren Sie die Bauvoranfrage so konkret wie möglich.
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