Bodenrichtwert – wieso, weshalb, warum?

Bodenrichtwert – wieso, weshalb, warum?

Was kostet ein Grundstück in einer bestimmten Gegend? Und wie kommt es überhaupt zu diesem Preis? Eine entscheidende Rolle dabei spielt der sogenannte Bodenrichtwert.

Wer auf Grundstück- oder Haussuche ist, der begegnet immer wieder dem Begriff des Bodenrichtwertes. Der Bodenrichtwert ist ein konstruierter Wert, der sich aus bestimmten Komponenten zusammensetzt. Er wird konkret aus dem Durchschnitt der amtlich gesammelten Kaufpreise von Grundstücken in einer bestimmten Region und vom Entwicklungszustand der Lage des Grundstücks beeinflusst.

Wie wird der Bodenrichtwert ermittelt

Der Bodenrichtwert ist also ein amtlicher Durchschnittswert, der sich maßgeblich aus den getätigten Verkäufen von Grundstücken ableitet. Über den lokalen Bodenrichtwert wird in der Regel der ungefähre Wert eines Baulands oder Grundstücks ermitteln. Dazu werden die sogenannten Entwicklungszustände oder Potentiale eines Bau- oder Bauerwartungslands betrachtet. Der Bodenrichtwert wird dann von dem zuständigen Gutachterausschuss für ein Gemeindegebiet auf Grundlage der genannten
Kaufpreissammlungen und Entwicklungspotentialen erstellt. Dieser Richtwert wird dann in Bodenrichtwertkarten oder ‑tabellen dargestellt und veröffentlicht. Darin werden die Bodenrichtwerte durch sogenannte Bodenrichtwertzonen, welche komplette Straßen oder auch Stadtteile sein können, geordnet. Die Häufigkeit der Veröffentlichung der aktualisierten Bodenrichtwerte hängt von den einzelnen Bundesländern ab. Jedes Bundesland ist allerdings verpflichtet, mindestens alle zwei Jahre, zu einem Stichtag, die Daten zu publizieren. Bei den zuständigen Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse können die Bodenrichtwerte jederzeit eingesehen und angefragt werden.

Der Bodenrichtwert und die Erbschaftssteuer

Der Bodenrichtwert ist aber nicht nur eine relevante Größe bei der Ermittlung von Verkehrswerten für Bauland und Grundstücke, er dient darüber hinaus auch als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer, wenn es um die Übertragung von Grundstücken geht.

Bodenrichtwert ist nicht gleich Kaufpreis

Der Bodenrichtwert ist ein geschätzter Durchschnittswert. Damit ist er kein Wertgutachten oder gar eine verbindliche Festsetzung des Verkehrswerts. Aus diesem Grund kann aus dem Bodenrichtwert auch nicht direkt der konkrete Kaufpreis abgeleitet werden. Um einen realistischen Kaufpreis für ein Grundstück festzulegen oder zu ermitteln muss in der Regel ein Gutachter eingeschaltet werden. Er untersucht dann alle weiteren relevanten Parameter wie etwa die individuellen Besonderheiten der jeweiligen Lage.

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