Gutachterausschuss – Wofür ist er zuständig?

Gutachterausschuss – Wofür ist er zuständig?

Die gesetzliche Einrichtung Gutachterausschuss für Grundstückswerte wurde im Rahmen des im Jahr 1960 geltenden Bundesbaugesetzes ins Leben gerufen. Diese Institution soll als unabhängiges und aus Immobiliensachverständigen bestehendes Gremium für eine Transparenz am Grundstücksmarkt Sorge tragen. Dazu bekommen die für Städte und Gemeinden zuständigen Gutachterausschüsse bei jedem Verkauf einer Immobilie in ihrem Zuständigkeitsbereich von den Notaren Kopien von den jeweiligen Kaufverträgen. Verträge über Verkäufe, die von einem Unternehmen getätigt werden, werden aber nicht erfasst. Ein Beispiel dafür ist, wenn eine Wohngesellschaft ihren Immobilienstand verkauft.

Welche Aufgaben hat ein Gutachterausschuss?

Der Ausschuss hat unter anderem die Aufgabe, die Daten aus den Kaufverträgen auf Basis von mathematisch-statistischen Gesichtspunkten zu analysieren und diese zu publizieren. Des Weiteren führen Ausschüsse Kaufpreissammlungen durch und veröffentlichen Bodenrichtwertkarten sowie Grundstücksmarktberichte. Auch die Ermittlung von sonstigen Daten zur Wertermittlung von Immobilien, wie Kapitalisierungszinssätze, diverse Sachwertfaktoren oder Umrechnungskoeffizienten, fällt in den Aufgabenbereich. Der Ausschuss arbeitet unabhängig, selbständig und ist an keine Weisungen gebunden. Geregelt sind diese Befugnisse im § 197 BauGB.

Aus welchen Funktionen besteht ein Gutachterausschuss?

Ein Gutachterausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und Gutachtern, die ihre Agenden ehrenamtlich ausführen. Als Voraussetzung gilt für alle Mitglieder, dass sie in der Grundstückswertermittlung erfahren und sachkundig sein müssen. Zudem dürfen die Ausschussmitglieder nicht in der Verwaltung von Grundstücken tätig sein.

Welche Rechte hat ein Gutachterausschuss?

Grundsätzlich hat ein Gutachterausschuss das Recht zum Betreten von Immobilien aller Art. Wohnungen dürfen aber nur nach Zustimmung des Eigentümers betreten werden. Dennoch unterliegt der Wohnungseigentümer einer Duldungspflicht. Bei Bedarf kann der Ausschuss auf die Rechts- und Amtshilfe von Gerichten und Behörden zurückgreifen.

Immobilien Blog
Kostenlose Immobilienbewertung