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Wert des lebenslangen Nießbrauchs – entgeltlich und unentgeltlich erklärt
Warum der Wert des Nießbrauchs eine zentrale Rolle spielt
Ob bei Schenkungen innerhalb der Familie, der Immobiliennachfolge oder bei steuerlichen Gestaltungen: Der Nießbrauch – insbesondere in der Form des lebenslangen Nießbrauchs – ist ein zentrales Instrument im deutschen Immobilienrecht. Doch wie wird der Wert eines Nießbrauchs eigentlich ermittelt – und was unterscheidet den unentgeltlichen vom entgeltlichen Nießbrauch?
In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Grundlagen zur Bewertung und zeigen, warum eine fundierte Einschätzung – etwa durch einen Sachverständigen wie W4 Immobilien – für Eigentümer, Schenker, Erben und Steuerberater entscheidend ist.
Was ist ein Nießbrauch – kurz erklärt
Der Nießbrauch (§§ 1030 ff. BGB) berechtigt eine Person, ein fremdes Vermögen oder einen Vermögensgegenstand – häufig eine Immobilie – zu nutzen und daraus Erträge zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein. Besonders verbreitet ist der lebenslange Nießbrauch an Immobilien: Der Berechtigte darf in der Wohnung wohnen oder sie vermieten – auch nach Eigentumsübertragung.
Unentgeltlicher Nießbrauch: Bedeutung und Wertermittlung
Beim unentgeltlichen Nießbrauch wird das Recht z. B. im Rahmen einer Schenkung eingeräumt, ohne dass der Nießbrauchsberechtigte etwas dafür zahlt. Dies ist steuerlich relevant, da der Nießbrauch den Wert der Immobilie mindert – und somit die Schenkungssteuer reduziert.
Berechnungsgrundlage nach Bewertungsgesetz (BewG)
Für steuerliche Zwecke wird der Kapitalwert des Nießbrauchs nach dem Bewertungsgesetz (§§ 13 ff. BewG) ermittelt. Die Formel lautet:
Jährlicher Nutzen × Kapitalwertfaktor
Dabei orientiert sich der Kapitalwertfaktor an der Restlebensdauer des Berechtigten (laut Sterbetafel des Statistischen Bundesamts) und einem gesetzlich festgelegten Zinssatz von aktuell 5,5 %.
Beispiel:
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Mieteinnahmen: 12.000 € jährlich
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Kapitalwertfaktor (z. B. bei 75-jährigem Mann): 8,562
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Wert des Nießbrauchs: 12.000 × 8,562 = 102.744 €
Dieser Betrag wird vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen – relevant z. B. bei Schenkung oder Erbschaft.
Entgeltlicher Nießbrauch: Wann eine Gegenleistung erfolgt
Im Gegensatz dazu wird beim entgeltlichen Nießbrauch eine Leistung erbracht – z. B. monatliche Zahlungen oder eine Ablöse. Diese Konstellation ist seltener, hat aber insbesondere bei individuellen Vertragsgestaltungen (z. B. bei Scheidungen, Vermögensauseinandersetzungen oder Teilverkauf) Bedeutung.
Bewertung in der Praxis
Bei entgeltlichem Nießbrauch muss zwischen dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert des Nießbrauchs und der vereinbarten Gegenleistung unterschieden werden:
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Ist die Gegenleistung marktüblich, hat der Nießbrauch keinen steuerlichen Einfluss.
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Ist sie niedriger oder symbolisch, kann eine (teilweise) unentgeltliche Zuwendung vorliegen – mit steuerlichen Konsequenzen.
Hier ist eine fundierte Bewertung durch einen Immobiliensachverständigen wie W4 Immobilien besonders wichtig, um Streit mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Nießbrauch und Verkehrswertgutachten: Wann ein Gutachter gefragt ist
Für viele rechtliche oder steuerliche Zwecke – insbesondere bei Schenkung, Verkauf unter Nießbrauchsvorbehalt oder familiären Auseinandersetzungen – ist ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten notwendig. Dabei werden sowohl der Immobilienwert als auch der Wert des Nießbrauchs professionell ermittelt.
W4 Immobilien steht Ihnen deutschlandweit als zertifiziertes Sachverständigenbüro, Makler und Gutachter zur Seite und erstellt rechtssichere Bewertungen – insbesondere bei komplexen Nießbrauchsregelungen.
Fazit: Warum sich eine professionelle Wertermittlung lohnt
Der Nießbrauch – ob entgeltlich oder unentgeltlich – hat großen Einfluss auf die Bewertung und steuerliche Behandlung von Immobilien. Wer hier auf fundierte Expertise setzt, spart bares Geld und vermeidet rechtliche Risiken.
W4 Immobilien begleitet Sie bei allen Fragen rund um Nießbrauch, Verkehrswertermittlung und Immobilienrecht – mit Erfahrung, Sachverstand und deutschlandweiter Unterstützung.