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Grunderwerbssteuer Entwicklung und allg. Erklärung
Beim Erwerb eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstückes stellt die Grunderwerbssteuer einen nicht unwesentlichen Teil der Nebenkosten dar. Daher sollten Sie diese Steuer auch in Ihrem Finanzierungsplan berücksichtigen. Die Grunderwerbssteuer ist von Ihnen als Käufer an das Finanzamt abzuführen und gilt als Voraussetzung, dass Sie als Eigentümer der Immobilie in das Grundbuch eingetragen werden können. In Deutschland ist die Höhe des Steuersatzes für die Grunderwerbssteuer von Bundesland zu Bundesland verschieden. Gemäß den Bestimmungen des Grunderwerbssteuergesetzes (GrESTG) richtet sich der Steuersatz nach dem Kaufpreis, der für die Immobilie bezahlt wurde. Berücksichtigt wird zudem der im jeweiligen Bundesland gültige Steuersatz, der zwischen 3,5 und 6,5 liegt. Vom ursprünglichen und in ganz Deutschland verwendeten Steuersatz von 3,5 Prozent ist man im Jahr 2006 abgegangen. Seitdem handelt es sich um eine reine Ländersteuer. Zu den Bundesländern mit dem höchsten Steuersatz von 6,5 Prozent zählen unter anderem Thüringen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland. Einzig und allein Sachsen und Bayern halten heute noch die 3,5 Prozent an. Wie sich die Grunderwerbssteuer weiterentwickelt, ist noch offen. Experten gehen aber davon aus, dass die Bundesländer mit niedrigen Steuersätzen mittelfristig nachziehen.
Fälligkeit für den Käufer und Berechnung der Grunderwerbssteuer
Als Käufer einer Immobilie sind Sie nach dem Erwerb normalerweise zur Zahlung der Grunderwerbssteuer verpflichtet. Beachten Sie aber, dass gemäß Gesetz nicht nur der Käufer, sondern auch der Verkäufer für die Bezahlung der Steuer aufkommen kann. Daher sollte das im Kaufvertrag eindeutig geregelt sein. Nachdem der Kaufvertrag vom Notar an das Finanzamt geschickt wurde, haben Sie nach der Zustellung des Steuerbescheides einen Monat für die Entrichtung der Steuer Zeit. Die Höhe der Grunderwerbssteuer können Sie mit folgender Formel berechnen:
Grunderwerbssteuer = Kaufpreis x Steuersatz des Bundeslandes/100
Da es sich bei dieser Steuer um eine Verkehrssteuer handelt, ist eine Stundung grundsätzlich ausgeschlossen. Im Ermessen des Finanzamtes kann aber die Zahlungsfrist verlängert werden.
Immobilienkauf ohne Grundsteuer
Wenn Sie eine Immobilie innerhalb Ihrer Familie verkaufen, fällt in der Regel keine Grunderwerbssteuer an. Diese Regelung gilt für Familienmitglieder, die in gerader Linie mit Ihnen verwandt sind. Das trifft beispielsweise dann zu, wenn Sie Ihr Haus an Ihre Kinder verkaufen oder Großeltern an Enkelkinder. Auch bei einem Erwerb eines im Nachlass befindlichen Grundstücks oder einer Immobilie durch eine Erbgemeinschaft ist keine Steuer fällig. Befreit sind zudem Grundstücks- und Immobilienverkäufe von früheren Ehepartnern. Immobilien- und Grundstückskäufe bei einem Todesfall durch einen Angehörigen bzw. Schenkungen sind ebenfalls von der Steuer befreit.
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Bei einem Immobilienkauf Grunderwerbssteuer sparen
Bekanntlich wir die Höher der Grunderwerbssteuer anteilsmäßig von der Höhe des Kaufpreises berechnet. Durch gewisse Maßnahmen können Sie aber im Rahmen des Kaufvertrages den Kaufpreis vermindern. Eine Möglichkeit ist, dass Sie bei einem Neubau mit einem Kaufvertrag für das Grundstück und einem für die Errichtung des Hauses zwei voneinander getrennte Kaufverträge abschließen. In diesem Fall zahlen Sie die Grunderwerbssteuer nur für das Grundstück. Im notariellen Kaufvertrag können Sie den Kaufpreis für Extras, wie Gartenhäuser, Carports, Sauna etc., extra berechnen lassen.
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