Eine professionelle Immobilienverwaltung steigert den Wert von Immobilien

Eine professionelle Immobilienverwaltung steigert den Wert von Immobilien

Wissen Sie, was man unter einer Immobilienverwaltung, wie beispielsweise bei einer WEG oder Sondereigentumsverwaltung versteht? Lesen Sie weiter und lernen Sie die wichtigsten Merkmale einer Immobilienverwaltung kennen, es dauert nur wenige Minuten.

Allgemeines zur Immobilienverwaltung

Wenn Sie im Besitz eines Mietobjekts sind oder Sie in einem Haus mit mehreren Wohnungseigentümern wohnen (z. B. WEG), dann sind Sie mit den verschiedensten Verpflichtungen konfrontiert. Das gilt auch für bebaute oder unbebaute Grundstücke sowie für forst- und landwirtschaftliche Flächen und Wälder. Viele Eigentümer haben aber in der Immobilienverwaltung wenig bis gar keine Erfahrung. Da kann es leicht passieren, dass man durch die anfallenden Aufgaben überfordert ist. Eine willkommene und oft genutzte Abhilfe sind professionelle Dienstleister, die sich auf die gewerbliche oder private Immobilienverwaltung (engl. Facility Management) spezialisiert haben und sich von A bis Z um Ihre Immobilie kümmern. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Immobilienverwaltung vor allem von Mietern mit dem Begriff “Hausverwaltung” gleichgesetzt.

Welche Aufgabenbereiche hat eine Immobilienverwaltung?

Wesentliche Kernaufgaben einer Immobilienverwaltung sind, dass sie mit entsprechenden Maßnahmen die Erhaltung und Unterhaltung von Wohneigentum sicherstellen und damit zur Wertsteigerung von Wohneigentum beitragen. Die Geschäftsbereiche von vielen Unternehmen aus der Branche basieren auf fünf Säulen. Im Detail sind das die Vermögens- und Finanzverwaltung, kaufmännische Geschäftsführung, technische Verwaltung, juristische Verwaltung und diverse Service-Leistungen. Als Eigentümer steht es Ihnen frei, die Verwaltung Ihrer Immobilie selbst zu übernehmen oder an ein entsprechendes externes Dienstleistungsunternehmen abzutreten.

Welchen Zweck erfüllt die kaufmännische Geschäftsführung?

Egal, ob WEG‑, Miet- und Sondereigentumsverwaltung, die kaufmännische Geschäftsführung ist ein wichtiger Bestandteil einer jeden Verwaltungsform. Ein Teilbereich befasst sich mit der gesamten Abwicklung von Mietverträgen, dem Inkasso der Mieten und die Durchführung von Mietanpassungen. Des Weiteren ist der kaufmännische Bereich unter anderem für die Abrechnung der Nebenkosten, Erstellung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung, Objektbuchhaltung, Kontakte mit den Behörden und den Abschluss von Verträgen mit Hausmeistern verantwortlich. Bei einer WEG organisiert und leitet der Immobilienverwalter zusätzlich Versammlungen der Wohnungseigentümer und zeichnet sich für die Durchführung der gefassten Beschlüsse verantwortlich.

Die Besonderheiten von Miet‑, WEG- und Sondereigentumsverwaltungen

Eine WEG-Verwaltung hat die Aufgabe, gemeinschaftliches Wohneigentum zu verwalten. Laut dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) versteht man darunter sinngemäß ein nach bestimmten Richtlinien ablaufendes, vorausschauend geplantes Handeln des Verwalters, um die Wünsche der Wohnungseigentümer zu erfüllen.

Der Begriff Sondereigentumsverwaltung kommt bei einer Eigentumswohnung zur Anwendung. Wenn Sie im Besitz einer solchen Wohnung und Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind, dann übernimmt die für Sie zuständige Hausverwaltung in kaufmännischer und technischer Hinsicht die komplette Betreuung Ihrer Eigentumswohnung. Zudem ist der Verwalter berechtigt, gewisse Ansprüche vor Gericht oder außergerichtlich in Ihrem Namen geltend zu machen. Weitere Aufgabenbereiche sind die Koordination von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, Verwaltung von Geldeinnahmen, Erstellung eines Wirtschaftsplans sowie am Ende des Kalenderjahres die Aufstellung einer Abrechnung.

Eine spezielle Form der Immobilienverwaltung ist die Miet-Verwaltung. In der Praxis kommt diese bei Mietwohnungen und ‑häusern sowie bei Eigentumswohnungen, Wohnanlagen und gewerblichen Objekten zum Tragen. Zu den Aufgabenbereichen einer Miet-Verwaltung gehören beispielsweise die allgemeine Betreuung der Mieter in allen Angelegenheiten des Mietvertrages, das Abschließen und Kündigen von Mietverträgen, die Übergabe bzw. Rücknahme von Wohnungen, regelmäßige Begehungen und Überwachung des technischen Zustands des Mietobjekts und der Abschluss von Wartungsverträgen.

Lesetipp: Was sagt das deutsche Recht zum Unterschied Wohnungseigentum – Sondereigentum?

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