Das deutsche Baulastenverzeichnis

Das deutsche Baulastenverzeichnis

Haben auch Sie sich schon gefragt, was ein Baulastenverzeichnis ist? Lesen Sie weiter und erfahren darüber viele interessante Details.

Allgemeines zum Baulastenverzeichnis

Das Baulastenverzeichnis wird in Deutschland im Großteil der Bundesländer durch die jeweilige Baubehörde geführt. In Bayern beispielsweise gibt es kein Baulastenverzeichnis. Hier wird die Sicherstellung von rechtskonformen Bauabläufen und ‑zuständen im Grundbuch festgehalten. Zusätzlich sind in einigen Ländern noch im Liegenschaftskataster Anmerkungen in Bezug auf Baulasten im Liegenschaftsbuch verzeichnet. Eingetragene Baulasten können Sie bei der Bebauung oder sonstigen Nutzung Ihres Grundstücks einschränken. Bei einem Verkauf eines Grundstücks werden die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Verpflichtungen auf den Käufer übertragen. Daher sollten Sie sich vor dem Kauf das Baulastenverzeichnis und den Grundbuchauszug näher ansehen. Es ist auch möglich, dass eine Baulast unter bestimmten Voraussetzungen erlischt. Zum Beispiel dann, wenn ein Bauvorhaben nicht realisiert wird. Die Löschung der Baulast hat durch die Bauaufsichtsbehörde in schriftlicher Form zu erfolgen.

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Was sind Baulasten?

Unter dem Begriff Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Eigentümers eines Grundstücks gegenüber der Baubehörde zu verstehen. Das bedeutet, dass der Besitzer im Zusammenhang mit seinem Grundstück stehende bestimmte Verpflichtungen (siehe Beispiele für Baulasten) zu erfüllen bzw. zu unterlassen hat. Eine Baulast ist erst dann wirksam, wenn sie im Baulastenverzeichnis eingetragen ist. Für Einträge oder Löschungen fallen immer Gebühren an. Dabei hängt die Höhe der Kosten von der Art der Baulast ab.

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Baulasten – Beispiele

Anbaulast:

Der Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet sich, an der Grenze von einem oder mehreren benachbarten Gebäuden zu bauen.

Stellplatzbaulast:

Hier können Stellplätze unter Duldung des Grundstückseigentümers von Dritten genutzt werden.

Überfahrbaulast:

Diese Baulast kann z. B. für die Feuerwehr erfolgen. Das bedeutet, dass die Zufahrt der Feuerwehr zu anderen Grundstücken sichergestellt sein muss.

Abstandsflächenbaulast:

Hier besteht für den Eigentümer eines Grundstücks die Verpflichtung, auf bestimmten Grundstücksflächen nicht zu bauen.

Erschließungsbaulast:

Durch diese Baulast wird geregelt, welche Grundstücksflächen von einem Dritten als Zu- oder Durchfahrt verwendet werden dürfen.

Vereinigungsbaulast:

Eine Vereinigungsbaulast liegt vor, wenn sich die Eigentümer von zwei aneinandergrenzenden Grundstücken verpflichten, diese als Einheit zu sehen. Beispielsweise dann, wenn der Bau eines Gebäudes auf beiden Grundflächen erfolgt.

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Auswirkungen der Baulast auf die Wertermittlung

Die in einem Baulastenverzeichnis vermerkten Anordnungen können durch eine eingeschränkte Bebauung die Wertermittlung wesentlich beeinflussen. Es gibt auch Baulasten, die auf die Wertermittlung absolut keinen Einfluss haben. Verfügt die Kommune in Bezug auf den Brandschutz über ein Wegerecht, dann hat das auf den Wert der Immobilie keine Auswirkungen. Wird das Wegerecht aber von einem Nachbarn genutzt, dann könnte das den Immobilienwert mindern.

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