Trennungsjahr – eine gesetzliche Vorgabe zur Scheidung

Trennungsjahr – eine gesetzliche Vorgabe zur Scheidung

Möchten Sie wissen, was es mit einem Trennungsjahr auf sich hat? Erfahren Sie mehr über diese durchaus emotionale Thematik.

Das Trennungsjahr

Bevor es zur Scheidung einer Ehe kommt, ist in Deutschland ein Trennungsjahr obligatorisch. In diesem Jahr werden Sie mit Veränderungen konfrontiert, die mit Auswirkungen auf Ihr privates Leben verbunden sind. Wer mit Unkenntnissen in dieses Jahr geht, der kann leicht in eine Sackgasse geraten. Besonders in finanzieller Hinsicht und in juristischen Angelegenheiten gilt es beim Trennungsjahr Besonderheiten zu beachten.

Warum ist ein Trennungsjahr notwendig?

In Deutschland ist eine Scheidung ohne einen Nachweis des Scheiterns der Ehe nicht möglich. Dabei ist es irrelevant, welcher Ehepartner für das Scheitern verantwortlich ist. Durch das im Jahr 1976 eingeführte Zerrüttungsprinzip soll sichergestellt werden, das unüberlegte und spontane Scheidungen verhindert werden. Das Trennungsjahr ist als “Probezeit” zu verstehen, in dem die Ehepartner erkennen sollen, ob die Scheidung beiderseits wirklich gewollt ist. Erst nachdem das Trennungsjahr verstrichen ist, kann die Ehe vor einem Familiengericht geschieden werden.

Wichtig:

In Härtefällen kann eine Scheidung auch ohne ein Trennungsjahr erfolgen. Beispielsweise zum Wohle von Kindern oder bei einer vorliegenden außerordentlichen Gewalt, die gegenüber dem scheidungswilligen Ehepartner ausgeübt wird. Hierbei handelt es sich immer um Einzelfälle, über die das Gericht zu entscheiden hat.

Lesetipp: Scheidung: Was passiert mit dem Haus?

Trennungsjahr – wer wohnt wo?

Am einfachsten ist es, wenn einer der Ehepartner aus dem Haus oder der Wohnung auszieht. Sollten Sie innerhalb von sechs Monaten nach Ihrem Auszug keine Anstalten auf eine Rückkehr in das gemeinsame Heim zeigen, gilt für den Gesetzgeber die Annahme, dass Sie das alleinige Nutzungsrecht an den Ehegatten abgetreten haben. Durch den nun eingetreten Wegfall des Wohnvorteils haben Sie für die Nutzungsüberlassung aber Anspruch auf ein entsprechendes Entgelt. Als Basis für die Entgeltberechnung dient der in Ihrer Region geltende Mietspiegel.

Einzelfälle bestätigen aber, dass ein Zusammenleben auch im Trennungsjahr möglich ist. Gemeinsam im Bett schlafen, kochen und essen sowie Freizeitaktivitäten und Urlaube sind jedoch verboten. Dennoch sollten Sie regeln, wer im gemeinsamen Heim für die laufenden Betriebskosten aufkommt. Die Norm bleibt aber trotzdem die räumliche Trennung.

Trennungsjahr – Kredite und Verkauf von Wohnungseigentum

Natürlich müssen laufende Kredite während dem Jahr der Trennung pünktlich bedient werden. Auch in der Frage der Haftung ergeben sich keine Änderungen. Es stellt sich ebenfalls nicht die Frage, wer als Eigentümer im Grundbuch ausgewiesen ist. Grundsätzlich haftet jener Ehepartner, der den Darlehnsvertrag unterzeichnet hat. In der Praxis verlangen Banken aber, dass beide Ehepartner unterschreiben und somit für die gesamte Darlehenssumme haftbar sind.

Wenn Sie sich sicher sind, dass nach Ablauf des Jahres eine Weiterführung der Ehe absolut ausgeschlossen ist, dann sollte der im Heim verbleibende Ehepartner aus wirtschaftlichen Gründen einen Haus- oder Wohnungsverkauf zumindest in Erwägung ziehen.

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