Fakten zum Grundpfandrecht

Fakten zum Grundpfandrecht

Was ist ein Grundpfandrecht?

Mittels des Grundpfandrechts wird eine Immobilie als Sicherheit für ein Darlehen von Banken genutzt. Es handelt sich um einen Bestandteil des Darlehensvertrags, welches im Grundbuch eingetragen wird. Durch diese gegebene Sicherheit sind die Zinskonditionen mit der Bank für ein derartiges Darlehen günstiger als für einen normalen Verbraucherkredit.

Die Frage nach dem Warum

Durch den Eintrag im Grundbuch wird der Bank sichergestellt, dass sie ihr Grundpfandrecht einberufen kann, wenn das Darlehen für eine Immobilie nicht zurückgezahlt wird. In diesem Fall würde die Immobilie zwangsversteigert werden und die Bank so ihr Geld zurückerhalten. Wenn Sie ein Grundpfandrecht eintragen möchten, müssen Sie auf einen Notar zurückgreifen. Dieser kümmert sich um die notwendigen Eintragungen im Grundbuch. Diese Eintragung ist mit Kosten, sowohl beim Notar als auch beim Grundbuchamt verbunden.

Die beiden verschiedenen Varianten: Hypothek und Grundschuld

Es gibt zwei verschiedene Arten des Grundpfandrechts, die Sie in Betracht ziehen können, wenn Sie ein Immobiliendarlehen beantragen möchten. Das ist einerseits die Hypothek und andererseits die Grundschuld. Die Grundschuld ist die geläufigste. Dennoch wird im allgemeinen Sprachgebrauch oft der Begriff „Hypothek“ verwendet, um sich auf die Grundschuld zu beziehen. Sachlich gesehen ist das nicht wirklich richtig, weil die Hypothek an ein konkretes Darlehen gebunden ist. Im Gegensatz dazu ist die Grundschuld nicht an ein solches gebunden.

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