Alles rund ums Testament für Immobilien

Alles rund ums Testament für Immobilien

Was genau ist das Testament?

Dass es besseres gibt, als sich mit seinem eigenen Tod zu beschäftigen, steht außer Frage. Aber genau wie beispielsweise ein Besuch der Großeltern, der Gang zur Kariesvorsorge oder das Aufräumen des Dachbodens verschiebt man es letztlich doch wieder. So haben nur gut 39 Prozent der aktuellen Erblasser ein Testament für ihre Erben verfasst. Doch normalerweise sollte sich ein jeder zu Lebzeiten darum kümmern, was nach seinem Ableben mit Sachwerten wie Immobilien oder Geld geschehen wird. Denn wenn Sie kein Testament verfasst haben, greift die unflexible gesetzliche Erbfolge, die nicht zwingend mit dem Willen des Erblassers übereinstimmt. Eine Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Testament ist die Testierfähigkeit. So kann man erst nach Abschluss des 16. Lebensjahres freie und unbeeinflusste Entscheidungen treffen. Dies geht sogar ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten. Außerdem sollten Sie beachten, dass zum Beispiel die Vererbung einer Immobilie an die Erbgemeinschaft schon an kleinen Formfehlern scheitern kann.

Wie gut sind Online-Testamente?

Viele Leute erledigen ihre Bankgeschäfte online, also kann man doch genauso gut auch die Testamente für Immobilien online verfassen. Oder etwa doch nicht? Stiftung Warentest hat viele Online-Dienste zur Erstellung von Testamenten geprüft. Bei diesen Diensten füllt der Erblasser einen Fragebogen aus und hat danach die Möglichkeit, eine für ihn oder sie passende Testamentsvorlage aus vorgefertigten Bausteinen auswählen und die Erbgemeinschaft festlegen. Der Preis erstreckt sich dabei von kostenlosen Varianten bis hin zu 95 Euro pro Testament. Allerdings warnen die Experten vor der sorglosen Verwendung dieser Dienste bei Immobilienangelegenheiten, da es auch einige, für das Erbe entscheidende Regelungen und Konstellationen gibt, die nur ein Fachanwalt oder Notar kennt. Durch diese Fachkräfte wird das Testament zwar um einiges teurer, dafür ist es aber auch zu 100 Prozent rechtssicher. Ebenfalls kann so ein möglicherweise aufkommender Streit in der Erbgemeinschaft um beispielsweise eine Immobilie vermieden werden, da notariell beurkundete Testamente mit Sicherheit berücksichtigt werden.

Sind Änderungen im Testament möglich?

Sollte es zu unerwarteten Spannungen und Konflikten in der Erbgemeinschaft kommen, so sind Änderungen im Testament jederzeit möglich. Denn wer möchte schon gerne seine Immobilie an jemanden vererben, der erst vor kurzem in Ungnade gefallen ist? Es wird jedoch empfohlen, das Testament in solchen Fällen neu zu schreiben, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden. Zudem sollte die alte Fassung dringen vernichtet werden. Der wichtigste Punkt ist jedoch, das Testament gut aufzubewahren, damit die zu vererbende Immobilie auch tatsächlich den richtigen Erben in der Erbgemeinschaft findet. Sie können das Testament prinzipiell komplett selbst anfertigen. Allerdings wird es nur als rechtskräftig angesehen, wenn tatsächlich alles per Hand verfasst wurde. Wichtig sind obendrein die Unterschrift sowie Datum und Ort. Nur mit diesen zusätzlichen Angaben ist das Testament vollständig.

Besonderheiten bei der Immobilienerbschaft

Geld spielt bei rund 75 Prozent der Erben beim Nachlass eine große Rolle. Diese Tatsache könnte sich laut Experten bald ändern, denn der Anteil komplexerer Erbgüter wie Wertpapiere oder Immobilien nimmt stark zu. Sofern man sich frühzeitig mit diesem Thema beschäftigt, kann der Übergang des Erbes an die Erbgemeinschaft deutlich positiver gestaltet werden. Falls Sie selbst ein potenzieller Immobilienerbe sind, so lohnt sich ein frühzeitiges Gespräch mit den Erblassern in jedem Fall. Denn für Immobilien gelten relativ hohe steuerliche Freibeträge, weshalb es sich lohnen kann, diese bereits zu Lebzeiten auf die Erbgemeinschaft zu übertragen und dadurch alle Freibeträge optimale auszunutzen. Ein Besuch beim Steuerberater ist in dieser Angelegenheit auf jeden Fall sinnvoll.

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