Hausverkauf mit Makler – Ablauf

Hausverkauf mit Makler – Ablauf

Wie verläuft ein Immobilienverkauf mit einem Makler?

Ein Makler steht Ihnen bei dem Verkauf Ihrer Immobilie stets zur Verfügung und begleitet Sie von Anfang bis Ende bei dem Prozess.

Erstgespräch mit dem Makler

Der Eigentümer vereinbart einen Termin für ein Erstgespräch mit dem Immobilienmakler im Büro, per Videokonferenz oder am Telefon. Im Rahmen des Gespräches sollen der Immobilienpreis, die Ausstattung der Immobilie sowie die Verkaufsstrategie und die persönlichen Ziele und Wünsche besprochen werden.

Zweitgespräch mit dem Immobilienverkäufer

Im Rahmen des Zweitgespräches mit dem Verkäufer wird vom Immobilienmakler die persönliche Immobilienbewertung erstellt, die Ergebnisse der Marktwertanalyse erläutert und der ermittelte Marktwert begründet. In diesem Zuge erfolgt eine Erklärung der Berechnungsmethode sowie des Marktanpassungsfaktors. Informationen über die Datensammlung des Gutachterausschusses sowie über die Verkaufspreise vergleichbarer Immobilien sollen dem Verkäufer Aufschluss darüber geben, welcher Verkaufspreis bei ihrer Immobilie realisiert werden kann. Aufbauend auf diesen Daten erläutert der Immobilienmakler außerdem im Rahmen des Zweitgespräches außerdem den optimalen Markteintrittspreis und mit welcher Vermarktungsdauer zu rechnen ist. Nachdem der Immobilienmakler mit dem Verkäufer den Maklervertrag sowie dessen AGB und Widerrufsrecht durchgegangen ist und etwaige Fragen geklärt wurden, kommt es zum schriftlichen Abschluss des Maklervertrages. In diesem Zuge erteilt der Verkäufer dem Immobilienmakler Vollmachten gegenüber Behörden und Verwalter und erhält Informationen über die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GWG), der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

 

Durchführungsphase – Beginn der Immobilienmakler Tätigkeit nach Abschluss der Maklervertrages

Nach Abschluss der Vorbereitungsphase werden die zuvor erhobenen Daten in die Datenbank eingegeben. Um die Vermarktung der Verkaufsimmobilie zu optimieren, werden Fotos vom jeweiligen Objekt erstellt und bearbeitet und ein informatives, ausführliches Exposé inklusive Grundrisszeichnung angefertigt. Um potentiellen Kaufinteressenten eine bessere Vorstellung der Immobilie bieten zu können, wird außerdem ein Video-Rundgang und/oder Luftaufnahmen erstellt. Anschließend werden diese Unterlagen dem Verkäufer vorgestellt und dessen Einstimmung zur Veröffentlichung eingeholt. Ist der Verkäufer mit diesen zufrieden, so beginnt die Erstellung des finalen Exposés, sowie der Verkaufsunterlagen. In nächster Instanz erfolgt das Hochladen der Immobilie in den gängigen Immobilienportalen sowie auf der Webseite des Immobilienmaklers. Wenn es bereits Kunden gibt, die für eine Immobilie vorgemerkt sind, die der neu aufgenommenen Immobilie entspricht, so werden diese informiert. Unter Einbeziehung der Verbrauchsdaten für Öl, Gas, Strom und Wasser erstellt der Immobilienmakler einen Energieausweis nach EnEV 2014 und erstellt Listen des ggf. zu verkaufenden Inventars sowie Listen von anstehenden Reparaturen. Abschließend holt der Immobilienmakler etwaige Mietverträge ein, prüft die Kautionen und informiert aktuelle Mieter über den anstehenden Verkauf der Immobilie und vereinbart, wann und wie die Immobilienbesichtigungen durch den Makler durchzuführen sind.

Durchführung der Vermittlungstätigkeit des Immobilienmaklers

Der Immobilienmakler ist im Zuge seiner Vermittlungstätigkeit dafür verantwortlich, Anfragen von potentiellen Kaufinteressenten entgegenzunehmen. Hierbei werden Korrelationen von Wunschvorstellungen des Interessenten und der verfügbaren Immobilien geprüft. Der Verkäufer wird hierbei regelmäßig vom Immobilienmakler auf dem aktuellen Stand des Prozesses gehalten. Besteht Kaufinteresse auf Seiten des Kunden, so vereinbart der Immobilienmakler mit diesem einen Besichtigungstermin und holt sich, falls nicht vom Eigenkapital abgedeckt, eine Finanzierungsbestätigung ein. In der Verhandlungsphase ist der Immobilienmakler bei den Gesprächen zwischen Verkäufer und Käufer anwesend und protokolliert die Vereinbarungen, die anschließend mit in den notariellen Kaufvertrag aufgenommen werden sollen. Der Immobilienmakler klärt den Interessenten über die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GWG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie über sein Widerrufsrecht auf und übermittelt Kopien des Kaufvertragsangebots an den etwaigen Darlehensgeber.

Zusätzliche Leistungen des Immobilienmaklers bei Eigentumswohnungen

Bei dem Verkauf einer Eigentumswohnung erläutert der Immobilienmakler zusätzlich die Inhalte der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung, sowie Wohnungseigentümergemeinschaft und Betriebskostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Außerdem überprüft der Immobilienmakler, ob es Forderungen an andere Eigentümer gibt und weist gegebenenfalls einen Instandhaltungsstau hin.

 

Abschlussphase – Leistungen des Immobilienmaklers nach Kaufabschluss

Auch nachdem der Kaufprozess abgeschlossen ist, ist der Immobilienmakler weiterhin dafür verantwortlich, dass alle im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen erfüllt werden. Bei auftretenden Konflikten zwischen den Vertragspartnern hilft der Immobilienmakler dabei, diese zu lösen. Die Übergabe der Immobilie wird durch den Immobilienmakler organisiert und protokolliert.

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