Die Mieterselbstauskunft – eine Einführung

Die Mieterselbstauskunft – eine Einführung

Was ist die Mieterselbstauskunft?

Vor Abschluss eines Mietvertrags, holen sich Vermieter mit Hilfe eines Fragebogen Auskunft über die potenziellen neuen Mieter ein. So können die Vermieter im Voraus beurteilen, ob ein Mieter ihren Anforderungen entspricht und bei großer Nachfrage unattraktiven Interessenten eine Absage erteilen. Vor allem aber können die Vermieter mit der Mieterselbstauskunft überprüfen, ob der Mieter solvent genug ist, um die Miete zu bezahlen. Einige Vermieter interessieren sich auch für persönliche Angelegenheiten und Daten, dürfen dabei jedoch nicht zu neugierig werden, um das Persönlichkeitsrecht des Mieters nicht zu verletzen. Eine solche Frage ist nur zulässig, wenn der Vermieter sie als relevant für ein eventuelles Mietverhältnis rechtfertigen kann. Diese Abgrenzung ist besonders wichtig, denn der Mieter muss Fragen in der Mieterselbstauskunft nur dann beantworteten, wenn sie tatsächlich relevant für den Vermieter sind.

 

Wie erhöhen Sie die Chance auf eine Wohnung.

Mit einer guten Vorbereitung können  Sie glänzen.

-Mieterselbstauskunft

-Bonitätsnachweis (Schufa)

- Gehaltsnachweise /Einkommensnachweise

- Anschreiben

Welche Fragen sind bei der Mieterselbstauskunft zulässig?

Aus den bereits genannten Punkten ergibt sich, das vor allem Fragen nach Bonität und Einkommen des Mieters für den Vermieter relevant sind. Dazu gehört ebenfalls die Auskunft über mögliche Restschulden aus vorherigen Mietverhältnissen. Fragen nach Beruf und bisheriger Dauer dieser Tätigkeit sind ebenso zulässig so wie Fragen des Vermieters nach Familienstand und Anzahl der Familienmitglieder. Der Vermieter darf also durchaus einige Daten über den Mieter erfahren, ohne garantieren zu müssen, dass er oder sie die Wohnung oder das Haus tatsächlich erhält.

Welche Fragen und Daten sind in einer Mieterselbstauskunft unzulässig?

Als Vermieter sollten Sie hingegen nicht nach Daten wie Nationalität, Religion oder sexuellen Vorlieben fragen. Ebenfalls sind geforderte Auskünfte über Art und Beendigung früherer Mietverhältnisse sowie die Gründe des Wohnungswechsels nicht zulässig. Das gleiche gilt im Übrigen auch für eventuell bestehende Vorstrafen, Kinderwünsche oder Schwangerschaften. Wie oft Sie als Mieter Besuch bekommen, ist für den Vermieter solange uninteressant, wie es nicht zu Lärmbelästigungen während der Ruhezeit kommt.

Ist es erlaubt Fragen zum Arbeitgeber zu stellen?

Wie bereits erwähnt, hat der Vermieter das Recht nach den Arbeitgeberdaten des Mieters zu fragen. Allerdings ist dieses Thema rechtlich äußerst umstritten, da es einige Landgerichte gibt, die sich dafür oder dagegen aussprechen. So ist diese Frage laut Urteilen aus Köln und Gelsenkirchen relevant und zulässig, Urteilen aus München und Rendsburg zufolge jedoch nicht. Somit ist diese Angelegenheit etwas schwammig. Bei vorkommen dieser Frage in der Mieterselbstauskunft wird Mietern geraten, diese wahrheitsgemäß zu beantworten. Vermieter sollten jedoch vom Stellen dieser Frage absehen. Trotz allem macht es Sie als Mieter in den meisten Fällen glaubhafter und vertrauensvoller für den Vermieter, wenn Sie im Bezug auf Fragen rund um Bonität und Einkommen mit offenen Karten spielen. Dies wird Ihre Chancen auf die Wohnung oder das zu mietende Haus deutlich erhöhen.

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