Die wichtigsten Vermieterrechte!

Die wichtigsten Vermieterrechte!

Kennen Sie als Vermieter Ihre Rechte und wissen Sie, wie Sie diese beim Bedarf durchsetzen? Zu oft wird über Mieterrechte berichtet, aber auch der Vermieter muss nicht alles hinnehmen. Wir geben Ihnen einen kurzen und hilfreichen Überblick der häufigsten Situationen, in denen Sie Ihr Recht ausüben können.

1. Recht auf Mieterhöhung

Innerhalb der gesetzlichen Fristen haben Sie als Vermieter das Recht, die Miete zu erhöhen. Wichtig dabei ist, die Gründe klar darzulegen. Ein Grund kann bereits ausgeführte Modernisierungsmaßnahmen sein oder auch eine örtliche Erhöhung des Mietspiegels. Allerdings müssen die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden: Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze sind hier zu beachten. Jede Erhöhung der Miete muss mindestens 2 Monate im Voraus angekündigt werden.

 

2. Zutritt zur vermieteten Wohnung

Grundsätzlich dürfen Sie als Vermieter die Wohnung betreten, allerdings sollen Sie vorab das Einverständnis der Mietperson einholen. Ein Grund für das Betreten der Wohnung kann beispielsweise ein Wasserrohrbruch sein, eine Besichtigung des Nachmieters oder notwendigen Reparaturen. Die Frist für die Benachrichtigung der Mietperson beträgt laut Gerichten üblicherweise 24 Stunden bis 14 Tage voraus. Nur wenn eine Dringlichkeit besteht, beispielsweise der Wasserrohrbruch, dürfen Sie die Wohnung not-öffnen. Falls das Mietverhältnis schon mehrere Jahre besteht, können Sie als Vermieter jede fünf Jahre die Wohnung prüfen, auch ohne einen besonderen Grund. Diese Art von Routinekontrolle hat die Prüfung des Wohnungszustandes als Zweck und wird von Gerichten akzeptiert.

3. Rechte bei Eigenbedarf

Wenn Sie Ihre Immobilie wieder selbst nutzen wollen, steht Ihnen nach §573 (2) Abs. 2 BGB ein Recht auf Eigenbedarfskündigung zu. Dieses Recht haben ebenfalls Ihre Angehörige: Kinder, Enkel, Eltern sowie die Großeltern. Um eine Kündigung aussprechen zu können, müssen Sie nachvollziehbare und rationale Gründe für den Eigenbedarf vorlegen. Zu den wichtigsten Gründen zählen unter anderem: wenn Sie oder Ihre Angehörige die Immobilie selbst bewohnen möchten oder wenn eine berufliche Notwendigkeit besteht. Dabei müssen Sie auch gesetzliche Fristen einhalten, die Kündigungsfrist hängt vom Vermietungsdauer ab. Je nach einer Mietdauer beträgt diese von 3 Monaten bis zu 9 Monaten. Eine Eigenbedarfskündigung muss in schriftlicher Form erfolgen.

 

4. Kündigung des Mietvertrags

Bei Kündigung durch den Vermieter müssen alle Rechte und Fristen beachtet werden. Nach Vorschriften des BGB muss die Kündigung schriftlich erfolgen und die Gründe sollen angegeben werden. Auch hier gelten die Fristen: je nach Mietdauer von 3 bis 9 Monaten. Bei schwerwiegenden Gründen, die gegen den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache verstoßen, hat der Vermieter jedoch das Recht, das Mietverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen. Ein solcher Verstoß ist gegeben, wenn der Mieter wiederholt seiner Mietzahlung nicht nachkommt oder bei dauerhafter Nichteinhaltung der Hausordnung, hier empfehlen wir jedoch, juristische Beratung in Anspruch zu nehmen. Es ist ratsam, die Kündigung per Einwurfeinschreiben an die Mietperson zuzustellen. Das Schreiben können Sie beim Gericht als Nachweis vorweisen. Außerdem sollen Sie die Gründe und Fristen bei einem möglichen Kündigungswiderspruch der Gegenseite beachten. Wenn einer oder mehr Härtegründe vorliegen, kann es sein, dass das Mietverhältnis sich um eine bestimmte Zeitspanne verlängert. Auch in diesem Fall ist eine juristische Beratung sinnvoll.

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