Die Mietpreisbremse – ein heikles Thema für Mieter und Vermieter

Die Mietpreisbremse – ein heikles Thema für Mieter und Vermieter

Was verbirgt sich hinter dieser Regelung?

Derzeit ranken sich viele Gerüchte und Spekulationen um die Mietpreisbremse. Dennoch ist sie verfassungsgemäß, weshalb das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe viele Beschwerden von Einwohner abweist. So sind die Mieter bei Überschreitung der Mietpreisgrenze zu Rückzahlungen an den Vermieter per Gesetz verpflichtet. Das hat auch den negativen Aktienkurs von Wohnungsunternehmen zur Folge.

Was genau regelt die Mietpreisbremse?

Das Gesetz erlaubt den Landesregierungen, die Mietpreisbremse in Gebieten mit einem Wohnungsmarkt für fünf ganze Jahre in Kraft treten zu lassen. Ist dies der Fall, so darf bei neuen Vermietungen der Preis der Wohnung bis zu maximal 10 Prozent über dem Mietspiegel des Gebietes liegen. Jedoch gibt es für diese Regelung Ausnahmen. Sollte die Wohnung nämlich bereits vor dem Erlass der Mietpreisbremse zu einem höheren Preis vermietet worden sein, so gilt dieser auch im Falle einer neuen Vermietung. Ebenso fallen Neubauten und von Grund auf sanierte Wohnungen nicht unter die Mietpreisbremse.

Auswirkungen der Mietpreisbremse auf Mieter und Vermieter

Nehmen wir als Beispiel die Stadt Berlin. Stellen Sie sich vor, Sie lebten in Deutschlands Hauptstadt, und für das gesamte Stadtgebiet wird die Mietpreisbremse erlassen. So war es im Jahre 2015 nach einem Beschluss der Berliner Landesregierung der Fall. Sollten Sie Vermieter einer Wohnung sein, so würden Sie nun eventuell klagen, da Ihrer Meinung nach das Grundrecht auf Eigentum verletzt wurde. Jedoch sind Vermieter, nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts, nicht übermäßig belastet und ihre Klage wird daher zurückgewiesen. Da die Miete in einem anderen Gebiet vergleichbar ist, wird dem Vermieter ein Mietzins gesichert, an dem er sich zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit orientieren kann. Die Höhe dieser Vergleichsmiete fällt dabei von Region zu Region unterschiedlich aus und ist in der Regel in Städten höher als in ländlichen Gebieten.

Wir könnten künftige politische Entwicklungen aussehen?

Dass die Mietpreisbremse bis 2025 erhalten bleibt, halten viele Eigentümerorganisationen für unzulässig. Diese Annahme beruht darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die Mietpreisbremse mit einer Dauer von 5 Jahren festgelegt hatte. Auch die FDP setzt sich öffentlich gegen die Mietpreisbremse ein, denn man müsse zwischen den rechtlichen Grundlagen und dem tatsächlichen Nutzen unterscheiden. Auf lange Sicht könnte sich diese Regelung als preissteigernder Faktor entwickeln, da sie Investitionen in neuen Wohnraum seltener macht aber nur dieser den Anstieg der Mieten aufhalten kann. Im Endeffekt sorgt die Mietpreisbremse also für eine Erhöhung der Mieten, anstatt das Gegenteil zu bewirken. Vielen Vermietern dürfte das jedoch in die Karten spielen, wenn das Bundesverfassungsgericht nicht den wirtschaftlichen Zusammenhang dieser Regelung prüft.

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