Alleineigentum was bedeutet das?

Alleineigentum was bedeutet das?

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Lesen Sie hier in Kürze, was Alleineigentum an Immobilien bedeutet, welche Rechte und Pflichten es mit sich bringt und ob man Alleineigentum in Gesamteigentum umwandeln kann!

 

Was bedeutet Alleineigentum?

Beim Grundstückserwerb in dieser rechtlichen Konstellation wird nur der Alleineigentümer ins Grundbuch eingetragen. Ihm obliegen alle Pflichten, die mit dem Grundbesitz einhergehen. Das heißt, er ist für die Zahlung der Hypothek, für die Begleichung von Steuern und Abgaben und alle sonstigen finanziellen Lasten alleine verantwortlich. Auch der Gebäudeunterhalt obliegt nur dem Alleineigentümer.

Der Alleineigentümer hat grundsätzlich die alleinige Verfügungsgewalt über die Immobilie. Er entscheidet demnach über die Nutzung, Veräußerung, Vermietung oder Verpachtung eigenmächtig. Ausnahmen gelten allerdings bei gemeinsam bewohnten Familienwohnungen. Im Falle einer Scheidung kann der Ehepartner, der nicht Eigentümer war, eventuell Ersatzansprüche oder ein befristetes Wohnrecht geltend machen.

Das Alleineigentum wird oft von Ehepaaren gewählt, wenn nur ein Ehepartner allein in die Immobilie investiert oder den Hauptteil der finanziellen Lasten trägt. Ebenso kommt es bei Ehepaaren zum Tragen, die in Gütertrennung leben.

Regelungen des Alleineigentums bei Familienwohnungen und im Falle einer Scheidung

Bei einer Scheidung kann der geschiedene Ehepartner, welcher nicht Eigentümer ist, ein befristetes Wohnrecht eingeräumt bekommen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn gemeinsame Kinder das Haus mit bewohnen und dem geschiedenen Ehepartner mit den Kindern zusammen Obdachlosigkeit droht. In diesem Falle kann das Wohnrecht bis zum Abschluss der Ausbildung der Kinder andauern. Die Zahlung eines Mietzinses an den Alleineigentümer kann vereinbart werden.

 

Ein Ausgleichsanspruch des geschiedenen Ehepartners besteht, wenn dieser im Falle einer Errungenschaftsbeteiligung während der Ehe Geld in das Haus investiert hat oder sich während der Ehezeit  der Verkehrswert der Immobilie erhöht hat.

Übergang des Alleineigentums im Todesfall

Wenn der Alleineigentümer eines Grundstücks verstirbt, kommen die gesetzlichen Regelungen über die Erbschaft zum Tragen. Demnach geht das Eigentum an der Immobilie in den Nachlass über. Die Erbengemeinschaft hat sich sodann auseinanderzusetzen. Wenn eine ehemals gemeinsam bewohnte Familienwohnung Gegenstand der Nachlassverhandlung ist, hat der hinterbliebene Ehegatte ein Anrecht darauf, dass das Eigentum daran auf ihn übergeht. Der Wert der Immobilie wird dabei auf seinen Erbteil angerechnet. Alternativ kann der verwitwete Ehegatte ein dauerhaftes Wohnrecht oder die Nutzniessung der Immobilie beantragen.

 

Hat der verstorbene Alleineigentümer testamentarisch verfügt, dass das Eigentum an der Immobilie alleine auf den hinterbliebenen Ehepartner übergehen soll, so sind die Pflichtteile der übrigen Erben angemessen zu berücksichtigen. Diese haben gegen den Alleinerben einen Anspruch auf die Auszahlung ihres Pflichtteils.

Welche anderen Eigentumsformen gibt es?

Neben dem Alleineigentum gibt es das Miteigentum und das Gesamteigentum an zu Wohnzwecken genutzten Immobilien. Beim Miteigentum werden die Beteiligten gemeinschaftlich in einem bestimmten Verhältnis des Eigentumsanteils ins Grundbuch eingetragen. Bei Ehepaaren hat beispielsweise jeder einen quotierten Eigentumsanteil von 50 Prozent. Jeder Miteigentümer kann über seinen Eigentumsanteil eigenständig verfügen, ihn also auch veräußern. Die übrigen Miteigentümer können in der Regel ein gesetzliches Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen. Beim Verkauf des Miteigentums ist jeder Beteiligte im Verhältnis seines Eigentumsanteils am Gewinn beziehungsweise Verlust beteiligt.

Im Gegensatz zum Miteigentum gehört eine Immobilie beim Gesamteigentum den Beteiligten gemeinschaftlich. Das bedeutet, sie können nur gemeinsam die Verfügungsgewalt ausüben. Gesamteigentum besteht von Gesetzes wegen immer dann, wenn Eheleute in Gütergemeinschaft leben.

Alleineigentum kann in Miteigentum oder Gesamteigentum umgewandelt werden. Wird dies in einer Ehe angestrebt, in der noch keine Gütergemeinschaft besteht, kann diese durch einen notariell beglaubigten Ehevertrag eingerichtet werden. Der Grundbucheintrag ist dann entsprechend abzuändern.

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