Wohnflächenberechnung: Warum ein Gutachten oft entscheidend ist

Wohnflächenberechnung: Warum ein Gutachten oft entscheidend ist

Wohnflächenberechnung: Warum ein Gutachten oft entscheidend ist

Wohnfläche ist nicht gleich Wohnfläche. Wer in Karlsruhe oder dem Umland eine Immobilie kauft, verkauft oder vermietet, verlässt sich oft auf die im Exposé oder Mietvertrag angegebene Quadratmeterzahl. Doch was, wenn diese Zahl nicht stimmt?

Hier kommt das Wohnflächenberechnungsgutachten ins Spiel – ein wichtiges Werkzeug zur Klärung von Streitfragen und zur objektiven Ermittlung der tatsächlichen Wohnfläche einer Immobilie.


Warum ist die korrekte Wohnfläche so wichtig?

Die Wohnfläche ist eine zentrale Größe bei:

  • Kaufpreisermittlung

  • Mietpreisberechnung

  • Betriebskostenabrechnung

  • Fördermittel- oder Wohngeldberechnungen

  • Gerichtlichen Auseinandersetzungen (z. B. bei Flächenabweichungen)

Schon eine Abweichung von mehr als 10 % zwischen der angegebenen und der tatsächlichen Fläche kann rechtliche Folgen haben – insbesondere bei Mietverhältnissen.


Was ist ein Wohnflächenberechnungsgutachten?

Ein solches Gutachten wird von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt und dokumentiert die Wohnfläche nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben. In Deutschland sind das typischerweise:

  • Wohnflächenverordnung (WoFlV) – gültig für den geförderten und häufig auch für den freifinanzierten Wohnraum

  • DIN 277 – häufig bei gewerblichen Objekten oder zur Gesamtnutzfläche


Typische Fehlerquellen bei der Wohnflächenberechnung

Gerade in älteren Immobilien oder bei Dachgeschossen, Anbauten oder Terrassen kommt es oft zu falschen Berechnungen. Häufige Fehler:

  • Dachschrägen werden nicht korrekt berücksichtigt

  • Terrassen oder Balkone werden zu hoch angesetzt

  • Keller- oder Hobbyräume werden fälschlich als Wohnfläche deklariert

  • Flächen unter 1 Meter Raumhöhe werden mitgerechnet


Beispiel aus Karlsruhe: Wenn 85 m² doch nur 78 m² sind

Ein aktueller Fall aus dem Karlsruher Umland: Eine vermietete 4‑Zimmer-Wohnung wurde mit 85 m² Wohnfläche inseriert. Ein Mieter ließ ein Gutachten erstellen – das Ergebnis: nur 78,2 m² nach WoFlV. Die Mietminderung war rechtlich durchsetzbar.


Wie läuft die Erstellung eines Gutachtens ab?

  1. Besichtigung vor Ort: Aufmaß der gesamten Einheit, inklusive Dachschrägen, Balkone etc.

  2. Dokumentenanalyse: Baupläne, Grundrisse, Wohnflächenberechnungen

  3. Berechnung nach den geltenden Regeln

  4. Erstellung eines Gutachtens mit Zeichnungen, Flächennachweisen und rechtlicher Bewertung


Wer darf ein Wohnflächen-Gutachten erstellen?

Anerkannte Sachverständige mit entsprechender Qualifikation – speziell ausgebildete Immobiliengutachter.


Fazit: Sicherheit durch Klarheit

Ein Wohnflächenberechnungsgutachten schafft Transparenz – sei es für Käufer, Verkäufer oder Mieter. Gerade im Raum Karlsruhe, wo der Immobilienmarkt angespannt ist und jeder Quadratmeter zählt, kann eine präzise Wohnflächenberechnung bares Geld wert sein.

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