Wann wirkt meine Kündigung?

Wann wirkt meine Kündigung?

Bei einem Auszug aus einer Wohnung z.B. aus beruflichen Gründen sind eine Menge Dinge zu planen: Der Umzug, eventuell die Renovierung der gekündigten Wohnung sowie die Nachsendung der Post. Die wichtigsten Fragen allerdings, die zu aller erst anstehen, drehen sich um die Kündigung des Mietvertrages: Wie schreibt man ein Kündigungsschreiben? Wie lang ist die Kündigungsfrist?

 

Das Wichtigste zur Mietvertragskündigung

Ein Mieter ist in der Regel dazu verpflichtet, eine ordentliche Kündigung einzureichen. Diese hat eine vorher abgesprochene Frist, bei unbefristeten Mietverträgen 3 Monate. Dies soll verhindern, dass der Mieter von heute auf morgen ausziehen kann. Die Kündigung muss spätestens zum dritten Werktag des jeweiligen Monats im Briefkasten des Vermieters liegen. Das Mietrecht über die Beendigung von Mietverhältnissen ist in §§ 568 bis 576b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert.

Wann endet also das Mietverhältnis nach der Kündigung?

Wie oben gelernt wissen wir, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingehen muss, dann ist der Vertrag zum Ablauf des übernächsten Monates beendet.

Deutlich wird dies an einem Beispiel: 

Wie hat ein Kündigungsschreiben auszusehen?

Ein wirksames Kündigungsschreiben ist in schriftlicher Form auf Papier zu verfassen. Es darf formlos sein, muss allerdings zwingend die Unterschrift des Hauptmieters enthalten. Mündliche Kündigungen sowie das Versenden des Schreibens per Fax oder E‑Mail sind nicht möglich und somit unwirksam. Am wichtigsten ist, dass die Absicht der Kündigung unmissverständlich im Schreiben enthalten ist. Gründe, weswegen Sie aus der Wohnung ausziehen möchten, müssen Sie nicht angeben. Im Internet finden Sie viele Vorlagen für ein Kündigungsschreiben.

Ist eine außerordentliche Kündigung möglich?

Mieter und Vermieter haben das Recht, den Mietvertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfristen zu beenden. Hierfür müssen allerdings wichtige Gründe vorliegen, die eine Weiterführung des Mietvertrages unzumutbar machen würden. Ein Beispiel dafür ist, wenn sich der Mieter mit der Zahlung der Miete seit mindestens zwei Terminen im Verzug befindet. Weitere Gründe sind das mutwillige Beschädigen der Wohnung durch den Mieter, oder die Gefährdung der Gesundheit durch gifte Dämpfe.

 

Was können Sie als Mieter tun, wenn es zu einer Vermieterkündigung kommt?

Das soziale Mietrecht in Deutschland bringt vor allem Vorteile für die Mieter. So ist eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter nur dann möglich, wenn ein berechtigtes Interesse der Aufhebung eines unbefristeten Mietvertrags vorliegt. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, dieses im Kündigungsschreiben darzulegen. Mögliche Gründe sind die nicht unerhebliche Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten durch den Mieter oder Eigenbedarf des Vermieters für sich oder seine Familie. Weiterhin ist eine Kündigung möglich, wenn die Weiterführung des Mietvertrages erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den Vermieter hat. Auch die Kündigungsfristen sind anders als bei der Kündigung durch den Mieter. Relevant ist hier die Dauer der bestehenden Mietvereinbarung. Die Kündigungsfrist liegt zwischen 3 und 9 Monaten. Der Mieter kann bei unzumutbarer Härte sein Widerspruchsrecht wahrnehmen. Dies gilt, wenn keine Ersatzwohnung gefunden werden kann, ein Kind kurz vor dem Abschluss steht sowie bei schwerer Krankheit, Alter oder Schwangerschaft.

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