Was regelt das Wohnungseigentumsgesetz?

Was regelt das Wohnungseigentumsgesetz?

Sie besitzen eine Immobilie und möchten sich über das Wohnungseigentumsgesetz informieren? Erfahren Sie hier alles über die wichtigsten Regelungen in nur wenigen Augenblicken.

Wenn Sie alleiniger Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses sind, können Sie frei über Ihr Eigentum verfügen, solange Sie sich an rechtliche Vorgaben und Gesetze halten. Sie sind niemandem Rechenschaft schuldig und können mit Ihrer Immobilie oder Ihrem Grundstück so verfahren, wie Sie es wünschen. Anders gestaltet es sich bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft, deren Teil Sie zum Beispiel als Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus sind. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft regelt das WEG. Hier wird unterschieden zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum. Diese Unterscheidung ist von essenzieller Bedeutung, wenn es um die Aufteilung von anfallenden Kosten geht. Das Wohnungseigentumsgesetz legt somit fest, welche Kosten von dem einzelnen Eigentümer getragen werden müssen und was auf die Wohnungseigentümergemeinschaft umgelegt wird. Diese Regelung soll Streitigkeiten in Bezug auf finanzielle Belastungen innerhalb der Hausgemeinschaft vermeiden.

Was ist Gemeinschaftseigentum?

Gemeinsam genutzte Flächen oder Teile des Hauses gelten als Gemeinschaftseigentum. Hierunter fallen zum Beispiel ein von allen Eigentümern genutzter Flur, die Fassade oder das Dach des Hauses, der allgemein zugängliche Keller, sowie eine im Haus befindliche Tiefgarage. Hiervon ausgenommen sind feste Tiefgaragenstellplätze. Reparaturen und Instandsetzungen am Gemeinschaftseigentum gehen zu Lasten der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums erfolgt durch das Organ des sogenannten Hausverwalters. Dies ist im Wohnungseigentumsgesetz festgelegt. Die Wohnungseigentümergemeinschaft wählt durch Mehrheitsbeschluss die Hausverwaltung, die sich dann um den Einsatz eines Hausmeisters, der Beauftragung von Instandsetzungsarbeiten und die Abrechnung der gemeinsamen Verbrauchskosten kümmert. Darüber hinaus ist es die Pflicht der eingesetzten Hausverwaltung, regelmäßig Wohnungseigentümerversammlungen einzuberufen und diese zu protokollieren. Somit ist gewährleistet, dass alle Eigentümer über notwendige Entscheidungen und Abläufe informiert sind.

 

Was ist Sondereigentum?

Laut des Wohnungseigentümergesetzes gilt alles, was nur einem einzelnen Eigentümer dient, als Sondereigentum. Hierzu gehören zum Beispiel nicht tragende Wände in der Wohnung, Bodenbeläge wie Teppiche oder Laminat, Tapeten, Deckenverkleidungen und Badarmaturen. Sollten diese Dinge durch den einzelnen Eigentümer verändert werden, hat dies keinen Einfluss auf die anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Kosten für anfallende Reparaturen des Sondereigentums trägt allein der betroffene Eigentümer. Es erfolgt keine Umlage auf die restlichen Eigentümer. Dafür kann der einzelne Eigentümer seine Wohnung innerhalb der rechtlichen Grenzen nach seinen Wünschen und Vorstellungen gestalten, solange er keine sichtbaren Veränderungen an der Fassade der Immobilie vornimmt, denn diese ist wiederum Gemeinschaftseigentum. Arbeiten an der Außenfassade bedürfen eines mehrheitlichen Beschlusses der Eigentümergemeinschaft.

Wie sind Sondernutzungsflächen definiert?

Manchmal ist es rechtlich nicht möglich, Sondereigentum zu bilden. Dies ist zum Beispiel bei Gärten, Terrassen und oberirdischen Stellplätzen der Fall. Im Gegensatz zu Balkonen, Dachterrassen und Tiefgaragenplätzen sind diese nämlich nicht genau abgrenzbar. Aus diesem Grund räumt man den betroffenen Mitgliedern der Wohnungseigentumsgemeinschaft ein sogenanntes Sondernutzungsrecht ein. Dieses Recht wird durch den „teilenden Eigentümer“ zugeteilt. Bei dem Neubau einer Immobilie ist dies der Bauträger. Wenn nach Bezug des Objektes eine Wohnungseigentümergemeinschaft gegründet worden ist, können eingeräumte Sondernutzungsrechte nur durch die Zustimmung aller Mitglieder begründet, geändert oder entzogen werden. Dieser Sachverhalt unterstreicht nochmals die Bedeutung einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

 

Immobilien Blog , ,
Kostenlose Immobilienbewertung