Barrierefreies Wohnen in den eigenen vier Wänden

Barrierefreies Wohnen in den eigenen vier Wänden

Barrierefreiheit im Alter

Wünschen Sie sich nicht auch, bis ins hohe Alter in der eigenen Immobilie wohnen zu bleiben? Nur zwei Prozent der jetzigen Immobilien entsprechen einem barrierefreien Standard, dies zeigte eine Studie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Bereits im Jahr 2035 wird die Zahl der über 65-jährigen knapp 30 Prozent der Bevölkerung betragen, rund neun Prozent werden 80 Jahre alt und älter sein. Daher wird es bereits in naher Zukunft dringend erforderlich sein, mit entsprechenden Maßnahmen eine größtmögliche Barrierefreiheit für die wachsende Anzahl älterer Menschen in Deutschland zu ermöglichen. Barrierefreiheit bedeutet für Sie, einen freien Zugang zu allen Bereichen des täglichen Lebens in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung zu haben, ohne auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein. Eine ausführliche Definition von Barrierefreiheit findet sich im Behindertengleichstellungsgesetz. Richtwerte, Anforderungen und Empfehlungen sind in DIN Fachberichten und Normen zu finden.

Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

Fördermittel zur Finanzierung können Sie beantragen, wenn Sie Ihre Immobilie barrierefrei umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen. Die staatliche Förderbank KfW fördert den Umbau beziehungsweise den Kauf mit einem Kredit oder Zuschuss. Zuschüsse bis zu 6.250 Euro je Wohneinheit sind möglich oder ein Kredit bis zu 50.000 Euro. Dabei sind bei den ausgeführten Baumaßnahmen die DIN-Normen zu beachten. Die Förderung muss vor Bereitstellung durch die eigene Hausbank beantragt werden. Eine zusätzliche Möglichkeit der Finanzierung ist die Nutzung weiterer Förderprogrammen der Bundesländer, Städte und Gemeinden. Darüber hinaus beteiligt sich die Pflegekasse bei vorhandener Pflegestufe. Die Bewilligung wird jedoch im Einzelfall geprüft und kann bis zu 4.000 Euro betragen.

Umbaumaßnahmen bei Mietwohnungen zur Steigerung der Barrierefreiheit

Kleinere Veränderungen wie ein Hausnotruf, Montage eines elektrischen Türöffners oder die Anbringung von Haltegriffen, bedürfen nicht der Zustimmung des Vermieters. Umfangreichere Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit der Immobilie, die in die Bausubstanz eingreifen, wie zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts, erfordern hingegen die Zustimmung. Da die Immobilie durch solche Umbaumaßnahmen an Attraktivität und Wert gewinnt, haben Vermieter in der Regel wenig gegen Umbauten einzuwenden. Bei Mehrfamilienhäusern ist die Zustimmung aller Parteien in der Eigentümerversammlung einzuholen.

Maßnahmen um als barrierefreie Immobilie zu gelten

Folgende Maßnahmen zeichnen zum Beispiel die Barrierefreiheit einer Immobilie aus. Bereits der Zugang sollte sich barrierefrei gestalten, das heißt Rampen, Lifte oder Schienen sind zu installieren. Fenster und Türen sollten zugänglich und leicht zu öffnen sein, dies ermöglichen zum Beispiel Fenstergriff-Verlängerungen, Türschwellen-Rampen und Schiebetüren. In der Küche können Sie höhenverstellbare Oberschränke anbringen sowie Arbeitsflächen so gestalten, dass diese im Sitzen genutzt werden können. Im Bad ermöglichen ebenerdige Duschen und Waschbecken auf einer Höhe von 85 cm mit großer Abstellfläche eine größtmögliche Barrierefreiheit. Auch die Bedienung von Licht, Rollläden oder Heizung durch Knopfdruck erleichtern Ihnen das Leben im Alter in der eigenen Immobilie. Der Sicherheit dienen automatische Herdabschaltungen oder Wasser-Stopp-Systeme.

 

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